17.09.2013, 17:43
Also bei mir in der AG war es Standard, dass man zunächst seine mündliche Prüfung macht und nach Kenntnis der Noten erst die Bewerbungen rausschickt. Alles andere wird auch nicht funktionieren, da der Arbeitgeber ja die Noten wissen will. Beim Staat ist das ja auch das Kriterium, ob man überhaupt zum Gespräch eingeladen wird.
Nur ein, zwei Leute hatten vor der mdl. Prüfung bereits ein Jobangebot. Soweit ich mich erinnere, waren das die Kanzleien aus der Wahlstation. Wenn Du also Anwalt werden möchtest, kannst Du natürlich versuchen, Dir für die Anwalts- und/oder Wahlstation eine Kanzlei zu suchen, die grds auch bereit ist, Dich später zu übernehmen.
Meiner Kenntnis nach muss man aber solche Aussagen der Kanzleien oftmals nicht so ernst nehmen. Im Bewerbungsgespräch heißt es dann, dass eine Übernahme nach dem 2. Examen als RA möglich ist. Das wird dann aber ein halbes Jahr später relativiert bzw. man erinnert sich nicht mehr daran, das wirklich in Aussicht gestellt zu haben...
Nur ein, zwei Leute hatten vor der mdl. Prüfung bereits ein Jobangebot. Soweit ich mich erinnere, waren das die Kanzleien aus der Wahlstation. Wenn Du also Anwalt werden möchtest, kannst Du natürlich versuchen, Dir für die Anwalts- und/oder Wahlstation eine Kanzlei zu suchen, die grds auch bereit ist, Dich später zu übernehmen.
Meiner Kenntnis nach muss man aber solche Aussagen der Kanzleien oftmals nicht so ernst nehmen. Im Bewerbungsgespräch heißt es dann, dass eine Übernahme nach dem 2. Examen als RA möglich ist. Das wird dann aber ein halbes Jahr später relativiert bzw. man erinnert sich nicht mehr daran, das wirklich in Aussicht gestellt zu haben...
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Was kommt nach dem Examen? - von Stepsi - 17.09.2013, 14:54
RE: Was kommt nach dem Examen? - von Jura123 - 17.09.2013, 17:43
RE: Was kommt nach dem Examen? - von Emily - 28.09.2013, 12:34
RE: Was kommt nach dem Examen? - von Gast - 19.03.2014, 11:43

