Gestern, 10:58
(15.08.2025, 17:04)Gast112351235 schrieb: Danke, ich bin hier schon mal auf Unverständnis gestoßen, aber frage mich, warum eigentlich sonst so Regelungen verbreitet sind, "Gehalt entspreche etwa einem Drittel bis einem Sechstel (im Prinzip bei Juristen nicht wirklich gebräuchlich) des Umsatzes", aber sobald es um eine darüber hinausgehende Umsatzbeteiligung gibt, sind oftmals 20 Prozent, wenn überhaupt, der Deckel. Das passt für meine Begriffe nicht zusammen.
Diese Faustformel bzgl. des Umsatzes/Gehalts ist eben mehr eine grobe interne Berechnungsgrundlage, damit man einen Anhaltspunkt für eine Gehaltsgrößenordnung hat.
Dazu kommt, dass ein Angestellter mehr auf Fixgehalt und etwas Bonus läuft, während eine reine 30% des Umsatzes Vereinbarung (am Anfang über Fixgehalt und danach über Bonus) deutlich mehr in die "eat what you kill" Ausschüttung vieler Partner geht. Nur dass es rein zu Gunsten des Angestellten ginge, denn sollte er mal nicht das Dreifache seines Umsatzes erwirtschaften, bekommt er sein Fixgehalt trotzdem. Nach unten wäre er also abgesichert und nach oben würde er vollumfassend profitieren.
Sollte ich mal eine solche Vereinbarung abschließen mit einem Angestellten (30% des Umsatzes als Bonus), würde das auch nach unten gelten. Wenn er also keinen ausreichenden Umsatz macht, reduziert sich entsprechend das Fixgehalt. Dann passt es wieder.
Noch ein letzter Punkt: Als Partner ist es das Ziel, die Kosten niedrig zu halten. Wenn ich eine Regel abschließe, bei der ich immer 30% (+ AG-Kosten, also eher 35%) Personalkosten auf den Associateumsatz habe (oder mehr, wenn sie nicht abrechnen), ist das nicht sonderlich attraktiv. Sind wir mal ehrlich, dass Ziel als Partner ist es, so viel zu zahlen, dass die Leute zu dir kommen und bleiben, aber gleichzeitig so "wenig" zu zahlen, dass du die Kosten niedrig hältst. Es geht um deinen Gewinn und dafür hast du auch das Risiko.
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