15.08.2025, 23:28
(15.08.2025, 11:03)JuraHassLiebe schrieb: Es gibt die verschiedensten Modelle. Regelmäßig zahlen Kanzleien ab einem Umsatz des eigenen Gehalts Faktor 3 beispielsweise eine Umsatzbeteiligung von 20 %, dies find ich immer ein wenig komisch, weil der Stundenlohn immer schlechter wird, desto mehr man arbeitet.
Beispielhafte Ausgestaltungen einzelner Kanzleien:
- Dentons: 120.000 Grundgehalt, für alle 50 Billables die über 1600 hinausgehen gibt es 5.000 Bonus, wenn du hier bspw. die mindestens 1.900 (eher 2.000) Billables schaffst, die bei LW erwartet werden, kommst du auf 150.000 bis 160.000 Euro (ebenso wie bei LW selbst).
- Lutz Abel: 90.000-110.000 Grundgehalt und 20% Beteiligung ab Umsätzen, die über 300.000 hinausgehen. Der Kanzlei Umsatz war zuletzt 416.00 pro Berufsträger, somit hätte man hier im Schnitt einen Bonus i.H.v. 23.200 Euro bekommen.
- DLA Piper: Umsatz aber eigenem Festgehalt Faktor 3, also im ersten Jahr ab 420.000 Euro Umsatz.
- Poellath: Im Angestelltenverhältnis je nach Karrierestufe Umsatzbeteiligung von 20-40% der Umsätze die über eine Umsatzschwelle hinausgehen, wenn ich es richtig im Kopf habe, ebenfalls Faktor 3.
- Rose Partner: In der Umsatzpartnerschaft gibt es statt eines Festgehalt 50% des selbstgenerierten Umsatzes.
- Besonderheiten bietet bspw. Kliemt: Umsatzbonus zwischen 10.000 und 30.000 Euro möglich, aber bei Akquise eigener Mandate gibt es pauschal von 10% der gegenüber des Mandates abgerechneten Umsätze (egal wer die Umsätze erzielt) gedeckelt bis einem Bonus von 90.000 Euro.
Häufig ist das so, in MK kenne ich auch das Modell der Umsatzgrenze an der Schwelle zum gewinnbringenden Arbeiten für die Kanzlei. Also AG-Brutto + sonstige Kosten (zB Räume, Software, nichtanwaltliche Mitarbeiter, etc.). Die Faustregel des dreifachen Gehalts hat sich für diese Grenze aber genauso etabliert. Es bleibt aber eine Faustformel.
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