14.08.2025, 23:38
Mir wurden in Vorstellungsgesprächen bei Berufseinstieg sehr unterschiedliche Vorstellungen präsentiert:
1. Ab einer Umsatzgrenze von ca 385 abrechenbare h p.a. 20 % des Umsatzes.
2. Ab einer Umsatzgrenze von ca 500 abrechenbare h p.a. 40 % des Umsatzes.
Relevant ist natürlich auch die realistisch erzielbare Umsatzhöhe. Welcher Stundensatz wird veranschlagt? Welche Mandate bekommst du tatsächlich und nicht nur versprochen? Welche Rolle spielt die Beteiligung im Verhältnis zum Grundgehalt?
1. Ab einer Umsatzgrenze von ca 385 abrechenbare h p.a. 20 % des Umsatzes.
2. Ab einer Umsatzgrenze von ca 500 abrechenbare h p.a. 40 % des Umsatzes.
Relevant ist natürlich auch die realistisch erzielbare Umsatzhöhe. Welcher Stundensatz wird veranschlagt? Welche Mandate bekommst du tatsächlich und nicht nur versprochen? Welche Rolle spielt die Beteiligung im Verhältnis zum Grundgehalt?
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Umsatzbeteiligung - von NiedersachsenREF - 14.08.2025, 15:37
RE: Umsatzbeteiligung - von Sonne_BaWü - 14.08.2025, 20:59
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RE: Umsatzbeteiligung - von Gast112351235 - 15.08.2025, 17:04
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