13.08.2025, 09:53
(13.08.2025, 09:36)Lauser schrieb:(30.07.2025, 15:23)Greif schrieb: Jetzt noch den ganzen Jahresurlaub zu nehmen, obwohl man nicht das ganze Jahr "durchhält", hielte ich für daneben. Wenn du dich aber bspw. zum 30.09. entlassen lässt und bis dahin noch so viel Urlaub nimmst, dass du insg. 3/4 deines Jahresurlaubes genommen hast: fair.
Der Kommentar hat mich tatsächlich so sehr geärgert, dass ich mir - bisher war ich nur stiller Mitleser - extra einen Account erstellt habe, um darauf zu antworten
Warum sollte es "daneben" sein, seine Rechte in Anspruch zu nehmen, zumal wenn man BEIM STAAT arbeitet, dem die Rechtsgrundlagen nicht nur auferlegt würden wie privaten Arbeitgebern, sondern der die Rechtsgrundlagen im weiteren Sinne selbst geschaffen hat?
Klar, ist es utopisch bei einer Großkanzlei auf das Arbeitszeitgesetz zu pochen, aber beim Staat den Urlaub zu nehmen, den man sich erarbeitet hat, ist nun wirklich nicht moralisch verwerflich. Soll er/sie am besten noch sein Gehalt zurückzahlen aus Kulanz, weil man ihn/sie "umsonst" eingearbeitet hat?
Naja, der Jahresurlaubsanspruch ist halt auf das ganze Jahr berechnet. Wenn man kein ganzes Jahr arbeitet, ist es nicht fernliegend, ihn auch nur anteilig geltend zu machen. Kann auch sein, dass der Urlaub genau deshalb nicht voll bewilligt werden wird. Im übrigen § 6 BUrlG.
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