07.08.2025, 18:13
(12.07.2020, 10:17)Gast schrieb: Naja streng genommen gibt es Definitionen für die einzelnen Notenstufen (die u.a. auch auf den Examenszeugnissen abgedruckt werden).
Danach ist (erst) ein VB eine überdurchschnittliche Leistung, während ein befriedigend als "eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht" definiert wird.
Unabhängig davon würde ich mich an deiner Stelle dennoch bewerben. Wenn du zwei Sätze im Anschreiben auf die konkrete Stelle anpasst und die Bewerbung abschickst, kostet das 10 Minuten. Was hast du zu verlieren?
Da ist jetzt ein Denkfehler drin. Die Überdurchschnittlichkeit bezieht sich bei der Stellenausschreibung auf die Examensnote; bei der Notenbeschreibung auf die Leistung. Das klingt nach dem selben, ist es aber in der Realität nicht.
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Überdurchschnittliche Staatsexamen in Stelleanzeigen - von Gast - 12.07.2020, 00:32
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