05.08.2025, 21:34
Post-it´s evtl. nicht in allen BL zulässig!
In der Hilfsmittelverfügung v. Hamburg steht: Lediglich der Beginn eines Gesetzes darf durch ein Register oder eine Registerecke
gekennzeichnet werden. Somit dürfen Post-it´s, bzw. gekaufte Register nur in die Gesetzessammlungen geklebt werden. Einzelne §§ und die gesamten Kommentare dürfen keine Post-it´s enthalten.
In der Hilfsmittelverfügung v. Hamburg steht: Lediglich der Beginn eines Gesetzes darf durch ein Register oder eine Registerecke
gekennzeichnet werden. Somit dürfen Post-it´s, bzw. gekaufte Register nur in die Gesetzessammlungen geklebt werden. Einzelne §§ und die gesamten Kommentare dürfen keine Post-it´s enthalten.
Nachrichten in diesem Thema
Klebezettel für's Gesetz - von skye - 02.08.2025, 10:05
RE: Klebezettel für's Gesetz - von Ref.HH - 04.08.2025, 23:03
RE: Klebezettel für's Gesetz - von mein-geistiges-eigentum - 05.08.2025, 15:08
Klebezettel evtl. nicht in allen BL zulässig! - von Ref.HH - 05.08.2025, 21:34