01.08.2025, 21:36
(01.08.2025, 18:43)JungemitTaubenei schrieb: Ich würde jetzt mal sagen, das ist dann eben so.. sehe da auch kein Problem, weil die Zweckmäßigkeit iSv 68 VwGO vom VG eh nicht überprüft wird und ich vermute (nicht in den Kommentar geschaut), dass ohnehin kein subjektives Recht auf Zweckmäßigkeitsprüfung besteht. Der WiSp-Führer wird also nicht in seinen Rechten beschnitten.
So war mein Gefühl auch - kein subjektives Recht auf Überprüfung der Zweckmäßigkeit. Theoretisch fällt aber insoweit eine Überprüfung ganz weg - das ist natürlich misslich. Aber in der Praxis wahrscheinlich auch kein großer Unterschied...
Edit: aber a.A. vertretbar - https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/...3%A4ndert8.
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Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von Chefref - 30.07.2025, 20:33
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von RefNdsOL - 30.07.2025, 21:23
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von Praktiker - 31.07.2025, 00:16
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von JungemitTaubenei - 01.08.2025, 18:43
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von Praktiker - 01.08.2025, 21:36
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von RefNdsOL - 01.08.2025, 21:55
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von Praktiker - 02.08.2025, 18:33
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von RefNdsOL - 02.08.2025, 19:30
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von JungemitTaubenei - 02.08.2025, 19:52
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von Praktiker - 02.08.2025, 22:03


