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Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache
Chefref
Junior Member
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Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2025
#1
30.07.2025, 20:33
Die Ausgangsbehörde trifft eine Ermessensentscheidung aus und erlässt einen Bescheid. Die von der Ausgangsbehörde verschiedene Widerspruchsbehörde geht fälschlicherweise von der Unzulässigkeit des Widerspruchs aus und erlässt daher einen Widerspruchsbescheid, ohne in der Sache zu entscheiden.

Gegenstand der Klage ist der Bescheid in der Form, die er durch den Widerspruchsbescheid erhalten hat. Was bedeutet das für die Klage in dieser speziellen Konstellation? Ist die Klage schon deshalb begründet (bzw. der angegriffene Bescheid rechtswidrig), weil die Widerspruchsbehörde (zu Unrecht) gar nicht in der Sache entschieden, also nicht ihr Ermessen ausgeübt hat? Oder scheitert die Klage daran, dass die einzige Entscheidung in der Sache (unterstellt) frei von Ermessensfehlern gewesen ist und diese fehlerfreie Entscheidung durch die Widerspruchsbehörde ja nicht verändert worden ist?

Die Klage sollte auf Neubescheidung durch die Widerspruchsbhörde lauten, oder?
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Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von Chefref - 30.07.2025, 20:33
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von RefNdsOL - 30.07.2025, 21:23
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