17.07.2025, 05:10
Du lernst das hoffentlich nicht auswendig, oder?
Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist, das ist doch der Ausgangspunkt.
Die GmbH & Co. KG ist eine KG mit besonderer Komplementarin, keine GmbH. Woraus ergibt sich folglich ihre Rechtsfähigkeit und folglich Parteifähigkeit?
Und die Vor-GmbH steht nirgends im Gesetz. Aber was ist sie? Ab einer bestimmten Phase wird sie wie die GmbH selbst behandelt, ist also rechts- und folglich parteifähig. Was zitiert man also?
Es geht doch ums Verstehen, nicht um irgendwelche Paragraphen...
Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist, das ist doch der Ausgangspunkt.
Die GmbH & Co. KG ist eine KG mit besonderer Komplementarin, keine GmbH. Woraus ergibt sich folglich ihre Rechtsfähigkeit und folglich Parteifähigkeit?
Und die Vor-GmbH steht nirgends im Gesetz. Aber was ist sie? Ab einer bestimmten Phase wird sie wie die GmbH selbst behandelt, ist also rechts- und folglich parteifähig. Was zitiert man also?
Es geht doch ums Verstehen, nicht um irgendwelche Paragraphen...
Nachrichten in diesem Thema
Mini-Frage Partei- und Prozessfähigkeit - von LäcksSpezialis - 17.07.2025, 00:23
RE: Mini-Frage Partei- und Prozessfähigkeit - von Praktiker - 17.07.2025, 05:10
RE: Mini-Frage Partei- und Prozessfähigkeit - von LäcksSpezialis - 17.07.2025, 13:18
RE: Mini-Frage Partei- und Prozessfähigkeit - von kingofkittys - 18.07.2025, 14:18
RE: Mini-Frage Partei- und Prozessfähigkeit - von NRW556 - 24.07.2025, 11:21
RE: Mini-Frage Partei- und Prozessfähigkeit - von Praktiker - 24.07.2025, 20:21