16.07.2025, 21:30
(16.07.2025, 09:52)Juralina schrieb: Vielen dank! Und sollte ich den Urlaub jetzt schon beantragen?
Danke für deine Hilfe
Das reicht auch wenn du wirklich mit dem Referendariat begonnen hast, noch bist du offiziell ja gar nicht beim OLG Hamburg angestellt. Über den Antrag entscheidet auch niemand wirklich, solange du nicht mehr als drei Wochen Urlaub in einer drei Monate langen Station machst und dein Ausbilder/ deine Ausbilderin Bescheid weiß.
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Hamburg Arbeitsgemeinschaft Strafrecht - von Juralina - 14.07.2025, 11:39
RE: Hamburg Arbeitsgemeinschaft Strafrecht - von Xostro - 14.07.2025, 16:45
RE: Hamburg Arbeitsgemeinschaft Strafrecht - von Juralina - 16.07.2025, 09:52
RE: Hamburg Arbeitsgemeinschaft Strafrecht - von Xostro - 16.07.2025, 21:30