09.07.2025, 23:17
OK. Aber wäre es nicht widersinnig, eine Klage erzwingen zu wollen, wenn man gar keinen strafbaren Sachverhalt behauptet?
Möglicherweise ist es aber auch in der Praxis gar kein Problem. Denn man muss sich ja mit dem Bescheid der StA auseinandersetzen. In dem wird typischerweise stehen, was beweisbar ist und was nicht. Wenn die StA mangels Vorsatzes einstellt und man sich damit auseinandersetzen muss, geht das schlecht ohne Vorsatz zu behaupten. Und das muss dann halt alles in nachvollziehbarer Form geschehen.
Mal abseits der Dogmatik: man will keine Klageerzwingungen. Daher sind die formalen Hürden extrem hoch - meistens hält das BVerfG das, mitunter nicht. Aber dass der Antragsteller einen strafbaren Sachverhalt behaupten muss und nicht nur Infos nennen, aus denen das OLG selbst erschließen soll, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen soll, finde ich noch vergleichsweise naheliegend.
Möglicherweise ist es aber auch in der Praxis gar kein Problem. Denn man muss sich ja mit dem Bescheid der StA auseinandersetzen. In dem wird typischerweise stehen, was beweisbar ist und was nicht. Wenn die StA mangels Vorsatzes einstellt und man sich damit auseinandersetzen muss, geht das schlecht ohne Vorsatz zu behaupten. Und das muss dann halt alles in nachvollziehbarer Form geschehen.
Mal abseits der Dogmatik: man will keine Klageerzwingungen. Daher sind die formalen Hürden extrem hoch - meistens hält das BVerfG das, mitunter nicht. Aber dass der Antragsteller einen strafbaren Sachverhalt behaupten muss und nicht nur Infos nennen, aus denen das OLG selbst erschließen soll, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen soll, finde ich noch vergleichsweise naheliegend.
Nachrichten in diesem Thema
Klageerzwingungsantrag - von LMA - 09.07.2025, 17:38
RE: Klageerzwingungsantrag - von Praktiker - 09.07.2025, 18:25
RE: Klageerzwingungsantrag - von LMA - 09.07.2025, 20:21
RE: Klageerzwingungsantrag - von Praktiker - 09.07.2025, 23:17