09.07.2025, 20:21
Das Argument der prozessualen Tat verstehe ich. Diese zu bestimmen bedarf aber nicht die Darlegung von Tatsachen, die alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmal erfüllen. Wenn ich sage es geht um das Einstecken eines Buches in der Buchhandlung Müller am 01.01.2001 gegen 10 Uhr ist das ausreichend, ohne mich auch nur ansatzweise zur Fremdheit oder Zueignungsabsicht geäußert zu haben.
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Klageerzwingungsantrag - von LMA - 09.07.2025, 17:38
RE: Klageerzwingungsantrag - von Praktiker - 09.07.2025, 18:25
RE: Klageerzwingungsantrag - von LMA - 09.07.2025, 20:21
RE: Klageerzwingungsantrag - von Praktiker - 09.07.2025, 23:17