09.07.2025, 18:25
"Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung muß die Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, und die Beweismittel angeben." meint halt mehr als Sachverhaltsbruchstücke. Nach 175 StPO soll ja die Anklage wegen einer bestimmten Tat angeordnet werden, und bei Verwerfung nach 174 II StPO tritt eine Art Rechtskraft ein. Da muss man schon wissen, welche prozessuale Tat überhaupt gemeint ist.
Nachrichten in diesem Thema
Klageerzwingungsantrag - von LMA - 09.07.2025, 17:38
RE: Klageerzwingungsantrag - von Praktiker - 09.07.2025, 18:25
RE: Klageerzwingungsantrag - von LMA - 09.07.2025, 20:21
RE: Klageerzwingungsantrag - von Praktiker - 09.07.2025, 23:17