09.07.2025, 17:38
Wenn ich die Kommentare und Rechtsprechung richtig verstehe wäre ein Klageerzwingungsantrag unzulässig, wenn es an einer geschlossenen Darstellung eines strafbaren Sachverhaltes fehlt. Es müssen also nicht nur Tatsachen als Indizien dargestellt werden, sondern es muss auch eine Geschichte gemalt werden, die sich zugetragen haben soll und die strafbar wäre. Abweichende rechtliche Einschätzungen enden damit immer in der Zulässigkeit, für die Begründetheit bleibt nur die Einschätzung zur Qualität der Beweismittel.
Das widerspricht aber doch dem Zweck dem OLG die Prüfung ohne Akteneinsicht zu ermöglichen. Die Prüfung, ob sich aus dem Ermittlungsstand strafbare Sachverhalte ergeben, ist von der Akte unabhängig.
Das widerspricht aber doch dem Zweck dem OLG die Prüfung ohne Akteneinsicht zu ermöglichen. Die Prüfung, ob sich aus dem Ermittlungsstand strafbare Sachverhalte ergeben, ist von der Akte unabhängig.
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Klageerzwingungsantrag - von LMA - 09.07.2025, 17:38
RE: Klageerzwingungsantrag - von Praktiker - 09.07.2025, 18:25
RE: Klageerzwingungsantrag - von LMA - 09.07.2025, 20:21
RE: Klageerzwingungsantrag - von Praktiker - 09.07.2025, 23:17