05.07.2025, 13:34
(05.07.2025, 12:25)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb: Hinzu kommt: Klausuren werden im materiellen Recht gewonnen. Der Korrektor möchte am Ende ein einigermaßen praxistaugliche Lösung sehen. Das ganze prozessuale, bei Urteilsklausuren Rubrum, Tenor und Tatbestand, das ist nichts womit du die Klausur gewinnst. Fehler hier, gerade in Rubrum und Tenor können böse Punkte kosten. Aber nur weil du es richtig machst, bist du noch kein Kandidat fürs Zweistellige. Hier ist einfach wichtig mittels Übung und Wiederholung die Aufbauten und Formulierungen reinzubekommen. Und keine Sorge, da wird über das gesamte Ref noch einiges an Übung dazu kommen. Und einige Klausuren haben ja auch Synergieeffekte. Ob ich jetzt einen Tatbestand im ÖR, ZVR oder Z1 schreibe unterscheidet sich letztlich nur an Kleinigkeiten. Die muss man aber natürlich kennen und können.
Gewonnen werden Klausuren aber auch im zweiten Examen im materiellen Recht. Einer der Kaiserausbilder hat es in seinem Seminar mal anschaulich geschildert: Rubrum, Tenor Tatbestand und Zulässigkeit müssen von euch aus dem Weg geräumt werden. Probleme in der Zulässigkeit sind in Urteilsklausuren immer Scheinprobleme, die aus dem Weg geräumt werden müssen. In Gutachtenklausuren auch oft, aber nicht immer. Die Punkte werden aber im materiellen Recht gewonnen. Hier kommt es aber nicht wie im 1. Auf Meinungsstreitigkeiten an, sondern auf sauberen Urteilstil, vernünftige Obersätze, Definitionen die den Prüfungsmaßstab aufzeigen (als was jetzt im Folgenden geprüft wird) und sodann eine saubere Subsumtion des Sachverhalts. Und hier muss man sich dann die Mühe machen/Zeit nehmen tief in die Akte und den Sachverhalt zu steigen und sich mit den zentralen Problemen des Falls auseinandersetzen, zur Not unter Hinzuziehung des Kommentars. Für mich waren die Grundlage des 1. Examens im zweiten Examen elementar. Wie prüfe ich einen 280 I, II, 286? Wie prüfe ich 823? Wie prüfe ich 320 als Einrede. Für die Details ist dann der Kommentar da. Saubere Arbeit mit dem Gesetz und den Tatbestandsmerkmalen bei sauberem Urteilstil ist entscheidend. Dann stößt man einerseits in aller Regel automatisch auf die Probleme des Falls und der Kommentar kann mit etwas Übung bei der Argumentation und Lösung helfen.
Das wichtige an Übungsklausuren ist nicht, dass du den Inhalt dieser einen Klausur lernst, sondern dich mit dem Umgang und der Frage wie löse ich eine Klausur vertraut machst. Ansonsten hat mein Vorschreiber recht, dass du dir die ganzen Sonderkonstellationen wie Klagerücknahme, Widerklage, Erledigung gut anschaust, um damit in der Klausur möglichst wenig Zeit zu verlieren, die du für eine richtig gute Arbeit an den materiellen Schwerpunkten verwenden solltest.
Guter Beitrag, würde ich alles unterschreiben.
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RE: lernen - von happyman - 05.07.2025, 11:38
RE: lernen - von Negatives Tatbestandsmerkmal - 05.07.2025, 12:25
RE: lernen - von RiLG Hessen - 05.07.2025, 13:34