19.06.2025, 16:40
Meine Erfahrungen:
Formalien, Formulierungen Urteilstil.
Du hast über 7 Punkte im staatlichen Teil, eine gewisse Kenntnis vom materiellen Recht ist also vorhanden. Gerade Urteilsklausuren stehen und fallen mit sauberem Urteilstil, sauberen Obersätzen, entsprechenden Definitionen und dann einfach "nur" den Sachverhalt auf die Definition anwenden. Hier ist saubere Arbeit mit dem Sachverhalt der Schlüssel. Der Klausurersteller redet mit dir und die Lösung der Klausur ist in den heutigen Klausuren in der Regel klar zwischen den Zeilen herauszulesen und ansonsten hilft die Schweinehundtheorie.
Zu welchem Ergebnis du in den Klausuren kommst ist sowieso egal, solange es vertretbar ist. Und das ist es in aller Regel, wenn du es richtig gut begründest. Und genau hier liegen die Punkte. Die Klausur orientiert sich aber natürlich an der Rechtsprechung und gewisse Probleme schneidet man sich natürlich ab, wenn man anderen Wegen folgt. Das führt zum nächsten Thema: Ein Gefühl für die Klausurtaktik: Wenn die Schriftform streitig ist, aber gleichzeitig über den Zugang der Willenserklärung Beweis erhoben wurde, dann stellt die Schriftform für das Vorliegen des Anspruchs wohl kein Hindernis dar, denn sonst wäre kein Beweis erhoben worden. Wenn eine Hilfsaufrechnung des Beklagten in der Klausur ist, dann geht der Anspruch des Klägers zu 99% durch. Die Frage in der Klausur ist dann letztlich nur noch die Begründung und die Darstellung. Das gilt insbesondere in Urteilsklausuren. Eine gelungene Beweisaufnahme z.B. kann eine Klausur enorm nach oben boosten: Ergebnis der Beweisaufnahme, Maßstab der gerichtlichen Überzeugung, § 286, Wiedergabe der Aussage des Zeugen und anschließende Würdigung der Aussage mit Blick auf Glaubhaftigkeit der Aussage (Stichwort Realkennzeichen) und Glaubwürdigkeit des Zeugen (Stichwort Hintergrund und Belastungstendenz)
Präge dir entsprechende Formulierungen ein, achte auf saubere Obersätze und Urteilstil, bilde Prüfungsmaßstäbe und du wirst schnell sehen, dass deine Klausur eine ganz neue Struktur bekommt und diese dir beim Schreiben auch hilft, alles geordnet runterzuprüfen. Das findet dann auch der Korrektor ziemlich geil und erkennt den Praktiker im Klausurersteller. Was dann am Ende als Ergebnis rauskommt, ist in aller Regel ziemlich egal solange es nicht völliger quatsch ist. Hier kannst du dann aber natürlich auch mit guter Kommentararbeit punkten. Sei dir nicht zu schade für die Idiotenwiese im Sachverzeichnis und übe dich dann im Fettdruckhüpfen. Von daher verstehe ich persönlich auch die regelmäßigen Ergebnisvergleiche hier in den monatlichen Threads nicht so ganz. Viel wichtiger als das bzw. die Ergebnisse in der Klausur ist der Lösungsweg und die Darstellung, je nach Klausur in sauberem Gutachten- bzw. Urteilstil samt Definitionen, Prüfungsmaßstäben und sauberer Arbeit am Sachverhalt.
Formalien, Formulierungen Urteilstil.
Du hast über 7 Punkte im staatlichen Teil, eine gewisse Kenntnis vom materiellen Recht ist also vorhanden. Gerade Urteilsklausuren stehen und fallen mit sauberem Urteilstil, sauberen Obersätzen, entsprechenden Definitionen und dann einfach "nur" den Sachverhalt auf die Definition anwenden. Hier ist saubere Arbeit mit dem Sachverhalt der Schlüssel. Der Klausurersteller redet mit dir und die Lösung der Klausur ist in den heutigen Klausuren in der Regel klar zwischen den Zeilen herauszulesen und ansonsten hilft die Schweinehundtheorie.
Zu welchem Ergebnis du in den Klausuren kommst ist sowieso egal, solange es vertretbar ist. Und das ist es in aller Regel, wenn du es richtig gut begründest. Und genau hier liegen die Punkte. Die Klausur orientiert sich aber natürlich an der Rechtsprechung und gewisse Probleme schneidet man sich natürlich ab, wenn man anderen Wegen folgt. Das führt zum nächsten Thema: Ein Gefühl für die Klausurtaktik: Wenn die Schriftform streitig ist, aber gleichzeitig über den Zugang der Willenserklärung Beweis erhoben wurde, dann stellt die Schriftform für das Vorliegen des Anspruchs wohl kein Hindernis dar, denn sonst wäre kein Beweis erhoben worden. Wenn eine Hilfsaufrechnung des Beklagten in der Klausur ist, dann geht der Anspruch des Klägers zu 99% durch. Die Frage in der Klausur ist dann letztlich nur noch die Begründung und die Darstellung. Das gilt insbesondere in Urteilsklausuren. Eine gelungene Beweisaufnahme z.B. kann eine Klausur enorm nach oben boosten: Ergebnis der Beweisaufnahme, Maßstab der gerichtlichen Überzeugung, § 286, Wiedergabe der Aussage des Zeugen und anschließende Würdigung der Aussage mit Blick auf Glaubhaftigkeit der Aussage (Stichwort Realkennzeichen) und Glaubwürdigkeit des Zeugen (Stichwort Hintergrund und Belastungstendenz)
Präge dir entsprechende Formulierungen ein, achte auf saubere Obersätze und Urteilstil, bilde Prüfungsmaßstäbe und du wirst schnell sehen, dass deine Klausur eine ganz neue Struktur bekommt und diese dir beim Schreiben auch hilft, alles geordnet runterzuprüfen. Das findet dann auch der Korrektor ziemlich geil und erkennt den Praktiker im Klausurersteller. Was dann am Ende als Ergebnis rauskommt, ist in aller Regel ziemlich egal solange es nicht völliger quatsch ist. Hier kannst du dann aber natürlich auch mit guter Kommentararbeit punkten. Sei dir nicht zu schade für die Idiotenwiese im Sachverzeichnis und übe dich dann im Fettdruckhüpfen. Von daher verstehe ich persönlich auch die regelmäßigen Ergebnisvergleiche hier in den monatlichen Threads nicht so ganz. Viel wichtiger als das bzw. die Ergebnisse in der Klausur ist der Lösungsweg und die Darstellung, je nach Klausur in sauberem Gutachten- bzw. Urteilstil samt Definitionen, Prüfungsmaßstäben und sauberer Arbeit am Sachverhalt.
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RE: Depression und Orientierungslosigkeit bei der Vorbereitung auf das 2. Stex - von Referendar1234 - 20.06.2025, 00:31
RE: Depression und Orientierungslosigkeit bei der Vorbereitung auf das 2. Stex - von Praktiker - 20.06.2025, 07:41