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Versetzung Verwaltung in Justiz
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
juraistschön
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Registriert seit: Dec 2022
#51
17.06.2025, 07:09
(16.06.2025, 20:39)Praktiker schrieb:  Zur Klarstellung: Das Beamtenrecht kennt teils eine Probezeit für Führungskräfte. Mit der "normalen" Probezeit hat das nichts zu tun. In BW wird z.B. eine Referatsleitung in Ministerien zuerst auf Probe verliehen und daher auch das damit verbundene Statusamt. Man ist dann also erst einmal Ministerialrat im Beamtenverhältnis auf Probe. Das bisherige Richter- oder Beamtenverhältnis wird daher mit der Ernennung nicht beendet, sondern ruht zunächst nur, weil ja sein kann, dass das neue Amt nach der Probezeit nicht auf Dauer verliehen wird, sondern man entlassen wird. Vgl. 8 LBG BW (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/docum...W2010V26P8). Wenn man bei gescheiterter Probezeit als Führungskraft als Beamter ins Richteramt zurückkehren würde, wäre die konkrete Stelle natürlich weg. Das ist der Hintergrund, warum die Justiz sich mitunter zu bestätigen lassen scheint, dass man auf seine Stelle verzichtet (ich meine, bei Elternzeit musste man das auch unterschreiben). Nur einen Entlassungsantrag rechtfertigt es natürlich nicht. Wie man es dreht und wendet, ergibt der in keiner Variante einen Sinn...

§ 8 Abs. 3 Satz 1 LBG BW setzt für die Übertragung des Führungsamtes auf Probe aber gerade das Bestehen eines Beamten- oder Richterverhältnisses auf Lebenszeit voraus.

Wird die "Führungsprobezeit" nicht bestanden, fällt man automatisch in dieses zurück. Was m.E. also nicht geht, ist Entlassung aus dem Richterverhältnis und unmittelbare Ernennung in die Führungsfunktion auf Probe, sondern

- entweder Ernennung aus dem Richterverhältnis auf Lebenszeit heraus (z.B. noch während der laufenden Abordnung)

- oder Entlassung aus dem Richterverhältnis bzw. Versetzung mit Laufbahnwechsel und Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und danach Ernennung ins Führungsamt auf Probe.

Alles andere geht nicht, weil man sonst keine (statusrechtliche) "Rückfallebene" hätte.
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Versetzung Verwaltung in Justiz - von Gasterix - 14.06.2022, 08:23
RE: Versetzung Verwaltung in Justiz - von Gast - 14.06.2022, 08:51
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RE: Versetzung Verwaltung in Justiz - von Spencer - 06.06.2025, 16:39
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