16.06.2025, 00:03
Vielen Dank dir erst einmal für deine ausführliche Antwort! Das hilft schon einmal enorm.
Zum Thema Aufwendungsersatz springt mir neben dem AG Berlin-T-K bei auch das AG Leipzig bei - zufällig sogar mit gleicher Begründung, die ich auch noch gebracht habe (sonst keine Bleibe für die Nacht, Hotel evtl. noch teurer -> „Schadensminderungsobliegenheit“): https://bbu.de/sites/default/files/artic...anlage.pdf
Aber ich gebe dir Recht: Während der Klausur hat es bei mir dogmatisch an der Stelle aus dem von dir genannten Grund auch geknirscht, weshalb ich erheblichen Begründungsaufwand an der Stelle (offenbar nutzlos) betrieben habe, um das (was meinem Empfinden nach der Billigkeit entsprach und auch weiterhin entspricht) zu rechtfertigen.
Meine Recherche hat auch ergeben, dass die Korrektorin recht neu vom JPA „bestellt“ wurde (maximal zweite Korrektur ihrerseits). Wie auch immer sich das auswirken könnte - wahrscheinlich gar nicht.
Für den Erstkorrektor tut es mir fast leid, dass ich seine Korrektur so umfangreich (8 Seiten) angreifen muss, aber dann bleibt mir fast nichts anderes übrig.
Abschließend noch: Im Ton habe ich an der Formulierung noch einmal deutlich gefeilt und die Schärfe rausgenommen und schreibe nun eher im Sinne von „bitte ich höflichst um Neubewertung unter Einbeziehung der unter 1. und 2. erfolgenden Hinweise“. Ich schreibe also nichts von wegen „rechtsfehlerhaft“ hier und „nicht tragbar“ da.
Ich glaube nämlich, die größeren Chancen bestehen auf Anhebung durch die Korrektoren selbst im - habe ich das richtig verstanden? - einen Teil des Widerspruchsverfahrens bildenden Überdenkungsverfahrens. Dementsprechend habe ich nach der Darstellung der von mir (dann nicht als solche bezeichneten) Bewertungsfehler auch noch einen Abschnitt dazu geschrieben, warum die Arbeit auch im Übrigen sehr tauglich ist und wieso die restlichen Mängel daher nicht so sehr ins Gewicht fallen (sollten). Denn im Überdenkungsverfahren spielen ja auch nicht justiziable Aspekte eine Rolle (sprich der Korrektor lässt sich einfach auch noch einmal inhaltlich überzeugen). Sehe ich das soweit richtig?
Vielen Dank!
Zum Thema Aufwendungsersatz springt mir neben dem AG Berlin-T-K bei auch das AG Leipzig bei - zufällig sogar mit gleicher Begründung, die ich auch noch gebracht habe (sonst keine Bleibe für die Nacht, Hotel evtl. noch teurer -> „Schadensminderungsobliegenheit“): https://bbu.de/sites/default/files/artic...anlage.pdf
Aber ich gebe dir Recht: Während der Klausur hat es bei mir dogmatisch an der Stelle aus dem von dir genannten Grund auch geknirscht, weshalb ich erheblichen Begründungsaufwand an der Stelle (offenbar nutzlos) betrieben habe, um das (was meinem Empfinden nach der Billigkeit entsprach und auch weiterhin entspricht) zu rechtfertigen.
Meine Recherche hat auch ergeben, dass die Korrektorin recht neu vom JPA „bestellt“ wurde (maximal zweite Korrektur ihrerseits). Wie auch immer sich das auswirken könnte - wahrscheinlich gar nicht.
Für den Erstkorrektor tut es mir fast leid, dass ich seine Korrektur so umfangreich (8 Seiten) angreifen muss, aber dann bleibt mir fast nichts anderes übrig.
Abschließend noch: Im Ton habe ich an der Formulierung noch einmal deutlich gefeilt und die Schärfe rausgenommen und schreibe nun eher im Sinne von „bitte ich höflichst um Neubewertung unter Einbeziehung der unter 1. und 2. erfolgenden Hinweise“. Ich schreibe also nichts von wegen „rechtsfehlerhaft“ hier und „nicht tragbar“ da.
Ich glaube nämlich, die größeren Chancen bestehen auf Anhebung durch die Korrektoren selbst im - habe ich das richtig verstanden? - einen Teil des Widerspruchsverfahrens bildenden Überdenkungsverfahrens. Dementsprechend habe ich nach der Darstellung der von mir (dann nicht als solche bezeichneten) Bewertungsfehler auch noch einen Abschnitt dazu geschrieben, warum die Arbeit auch im Übrigen sehr tauglich ist und wieso die restlichen Mängel daher nicht so sehr ins Gewicht fallen (sollten). Denn im Überdenkungsverfahren spielen ja auch nicht justiziable Aspekte eine Rolle (sprich der Korrektor lässt sich einfach auch noch einmal inhaltlich überzeugen). Sehe ich das soweit richtig?
Vielen Dank!
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