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  5. Versetzung Verwaltung in Justiz
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Versetzung Verwaltung in Justiz
Praktiker
Posting Freak
*****
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Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#42
15.06.2025, 21:17
(15.06.2025, 17:36)Spencer schrieb:  
(15.06.2025, 16:55)Praktiker schrieb:  
(15.06.2025, 14:08)Spencer schrieb:  Ich tendiere weiterhin stark dazu, den verlangten Antrag auf Entlassung NICHT zu stellen, weil ich die mich betreffenden Folgen versorgungs- und laufbahnrechtlich nicht abschätzen kann. Dann soll eben das JM eine Klärung durch das Dienstgericht nach § 21 Abs. 3 Satz 2 DRiG herbeiführen, wenn es das unbedingt für notwendig hält. Der Gesetzgeber hat dieses Verfahren ja nun mal so vorgesehen und besonders komplex scheint mir der dabei festzustellende Sachverhalt (= Entlassung kraft Gesetzes durch Dienstherrenwechsel nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 DRiG) auch nicht zu sein.

So würde ich es auch machen, zwingen können sie Dich ja nicht. Das einzige, was ich erklären würde, wäre ein Verzicht auf die Richterstelle (so war es bei mir damals).
Was meinst du mit „Verzicht“?

Die Frage ist eher, was das Ministerium damit meint. Als ich in die Verwaltung gewechselt bin, hat das Justizministerium das Einvernehmen davon abhängig gemacht, dass ich schriftlich auf meine Richterstelle verzichte. Dahinter steht natürlich, dass man als planmäßiger Richter gegen seinen Willen die Planstelle nicht verlieren kann. Warum dafür mein Versetzungsantrag allerdings nicht reichen sollte, weiß der Himmel - vermutlich sollte ich nochmal schriftlich dokumentiert gewarnt werden, aber das war nur sinnlos, nicht schädlich, also hab ich's unterschrieben. Dass einem Richter nicht klar sein sollte, dass er seine Stelle los ist, wenn er Verwaltungsbeamter wird, ist ja nun wirklich fernliegend - eben das war ja der Sinn des Versetzungsantrags...
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Versetzung Verwaltung in Justiz - von Gasterix - 14.06.2022, 08:23
RE: Versetzung Verwaltung in Justiz - von Gast - 14.06.2022, 08:51
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