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  5. Versetzung Verwaltung in Justiz
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Versetzung Verwaltung in Justiz
Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 392
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#38
15.06.2025, 14:53
(15.06.2025, 14:37)Spencer schrieb:  
(15.06.2025, 14:23)Homer S. schrieb:  
(15.06.2025, 14:08)Spencer schrieb:  Kurzes Update für Interessierte:

Ich habe mittlerweile vom Bund meine Ernennungsurkunde (Wirkungsurkunde) bekommen. Seitens des Landes verlangt man allerdings weiterhin meinen Antrag auf Entlassung. Das entspreche angeblich der gängigen Praxis, um eine dienstgerichtliche Feststellung des Erlöschens des Richterverhältnisses kraft Gesetzes zu vermeiden.

Ich tendiere weiterhin stark dazu, den verlangten Antrag auf Entlassung NICHT zu stellen, weil ich die Folgen versorgungs- und laufbahnrechtlich nicht abschätzen kann. Dann soll eben das JM eine Klärung durch das Dienstgericht nach § 21 Abs. 3 Satz 2 DRiG herbeiführen, wenn es das unbedingt für notwendig hält. Der Gesetzgeber hat dieses Verfahren ja nun mal so vorgesehen.

Erstmal: Glückwunsch!

Ggf. eine dumme Frage, aber was sagt denn der Antrag auf Entlassung genau? Also woraus wirst du entlassen? Es würde ja mE Sinn machen, wenn es irgendein Formular geben würde, worin vermerkt wird, dass die Versetzung von dir ausgeht. Du also quasi nur aus dem grds. "versetzungsgeschützten" Beruf des Richters entlassen wirst. Klingt aber auch für mich schon beim Schreiben komisch... Eine "richtige" Entlassung  würde ich auch nicht unterschreiben. Das fühlt sich definitiv unrichtig an.
Vielen Dank!  Smile

Man verlangt von mir einen „echten“ Antrag auf Entlassung aus dem Richterverhältnis nach 21 Abs. 2 Nr. 4 DRiG mit Wirkung zum 30.6.

Das Einverständnis zur Versetzung zum Bund habe ich schon abgegeben, das reicht dem Land aber ebensowenig wie meine Ernennungsurkunde, die ja zur Folge hat, dass mein Richterverhältnis durch das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes nach 21 Abs. 1 Nr. 2 DRiG abgelöst wird.

Mein Verdacht ist mittlerweile, dass das Land sich hier vor Versorgungslasten zulasten des Bundes drücken will. Wenn ich entlassen bin und der Bund mich am nächsten Tag wieder einstellt, muss er ja evtl. auch die Lasten aus den Zeiten als Richter später tragen?

Vielleicht bin ich auch paranoid an der Stelle, aber ganz sauber scheint mir dieses Ansinnen des Landes nicht zu sein. Der Nachdruck, mit dem das Land meinen Antrag einfordert, hat mich argwöhnisch gemacht.

Vorteile hätte diese Vorgehensweise für mich nicht, aber Nachteile kann ich nicht ausschließen. Und ich bin nicht bereit, hier irgendein Risiko einzugehen, zumal der Gesetzgeber meinen Fall klar geregelt hat.

Mir würde hier auch keine Begründung einfallen, wie du dann um eine erneute Probezeit etc. herum kommen solltest. 
Entweder, dass Beamtenverhältnis wird fortgesetzt, dementsprechend macht ja eine Entlassung keinen Sinn oder es wird beendet und startet erneut. 

Ich wäre da auch paranoid. Sinn macht das Vorgehen ja scheinbar nicht, also muss was anderes dahinterstecken...
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Versetzung Verwaltung in Justiz - von Gasterix - 14.06.2022, 08:23
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