11.06.2025, 11:05
Du musst mit den Begrifflichkeiten aufpassen, denn du würfelst einiges zusammen, was nicht zusammen gehört. Mir als ehemalige Arbeitsrechtlerin schlackern die Ohren und bei Behörden kommst du in arge Schwierigkeiten, wenn du so argumentierst.
Es gibt das Angestelltendasein (bei dir 1. und 2.) mit einem Fixgehalt und optional Boni oder Umsatzbeteiligung und es gibt die Selbständigkeit (3.).
Für deinen Fall, angestellt aber eigene Mandanten, die du mit in die Kanzlei bringst, wäre 1. die gängige Handhabung. Es sind dann aber formal nicht mehr deine Mandanten, sondern Mandanten der Kanzlei und du kannst allenfalls versuchen, sie mitzunehmen, wenn du die Kanzlei verlässt.
Bei 3. bist du selbständig im Nebenerwerb und hast eigene Mandate, die unter deiner eigenen Kanzlei laufen, nicht unter der Kanzlei deines Arbeitgebers, bei dem du angestellt bist. Arbeitsvertraglich wird oft vereinbart, dass solche Nebentätigkeiten der Zustimmung des Arbeitgebers bedürfen. Außerdem darfst du, ohne Genehmigung des Arbeitgebers, nicht in Wettbewerb mit diesem treten.
Was für dich möglich ist, hängt also vom Arbeitsvertrag und den Verabredungen mit deinem Arbeitgeber ab.
Wie gesagt, wenn du Partner werden willst und die Mandate in die Kanzlei deines Arbeitgebers einbringen willst, ist die Umsatzbeteiligung die gängige Variante. Solange du kein Partner bist, wirst du aber nicht den ganzen Gewinn dieser Mandate für dich alleine einsacken können, sondern nur daran beteiligt werden.
Willst du eigenen Umsatz nur für dich generieren, versuche es, mit Zustimmung des Arbeitgebers, über die nebenberufliche Selbständigkeit.
Es gibt das Angestelltendasein (bei dir 1. und 2.) mit einem Fixgehalt und optional Boni oder Umsatzbeteiligung und es gibt die Selbständigkeit (3.).
Für deinen Fall, angestellt aber eigene Mandanten, die du mit in die Kanzlei bringst, wäre 1. die gängige Handhabung. Es sind dann aber formal nicht mehr deine Mandanten, sondern Mandanten der Kanzlei und du kannst allenfalls versuchen, sie mitzunehmen, wenn du die Kanzlei verlässt.
Bei 3. bist du selbständig im Nebenerwerb und hast eigene Mandate, die unter deiner eigenen Kanzlei laufen, nicht unter der Kanzlei deines Arbeitgebers, bei dem du angestellt bist. Arbeitsvertraglich wird oft vereinbart, dass solche Nebentätigkeiten der Zustimmung des Arbeitgebers bedürfen. Außerdem darfst du, ohne Genehmigung des Arbeitgebers, nicht in Wettbewerb mit diesem treten.
Was für dich möglich ist, hängt also vom Arbeitsvertrag und den Verabredungen mit deinem Arbeitgeber ab.
Wie gesagt, wenn du Partner werden willst und die Mandate in die Kanzlei deines Arbeitgebers einbringen willst, ist die Umsatzbeteiligung die gängige Variante. Solange du kein Partner bist, wirst du aber nicht den ganzen Gewinn dieser Mandate für dich alleine einsacken können, sondern nur daran beteiligt werden.
Willst du eigenen Umsatz nur für dich generieren, versuche es, mit Zustimmung des Arbeitgebers, über die nebenberufliche Selbständigkeit.
Nachrichten in diesem Thema
Angestellter RA mit freier Mitarbeit/Selbstständigkeit - Wie? - von bushguard - 10.06.2025, 20:48
RE: Angestellter RA mit freier Mitarbeit/Selbstständigkeit - Wie? - von Egal_ - 11.06.2025, 11:05