• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Mit VB in die Selbstständigkeit
Antworten

 
Mit VB in die Selbstständigkeit
medoLAW
Junior Member
**
Beiträge: 27
Themen: 3
Registriert seit: Sep 2023
#6
10.06.2025, 16:10
Ich kann deine Frage verstehen. Das VB ist für die Selbstständigkeit bedeutungslos. Andererseits ist es die Eintrittstür in GK oder gehobenen MK für ein hohes Jahresgehalt. Man fühlt sich so, als ob man das "sichere hohe Jahresgehalt" wegwirft, wenn man jetzt in die Selbstständigkeit geht.

Mich reizt die Selbstständigkeit auch. Trotzdem werde ich erstmal in eine Kanzlei gehen.
Vorteile: 
- Man sammelt genau das, was man weder im Studium, noch im Ref bekommen hat. Echte Praxiserfahrung. Wie laufen die Dinge, wertvolle Tipps von Partnern, usw. ggf. lernt man noch Kollegen kennen, mit denen man sich gemeinsam selbstständig machen könnte. 
- Gleichzeitig kann man Geld für die Gründung zurücklegen. DER häufigste Grund für den Widerruf einer Anwaltszulassung ist der wirtschaftliche Verfall. Man kann nicht erst eine Selbstständigkeit gegen die Wand fahren und dann steig ich halt doch als Angestellter ein. Nein. Die Anwaltszulassung ist bis zur Bereinigung des wirtschaftlichen Verfalls WEG. Dann kann man nur noch als Volljurist arbeiten. Die Stellen (in der freien Wirtschaft) für reine Volljuristen sind aber eher rar.
- ggf. finanziert die Kanzlei auch schon den passenden FA ;)

Wichtig wäre nur, Rechtsgebiete zu wählen, mit denen man sich später selbstständig machen kann. Wenn du jetzt hochspezialisiertes Kartellrecht, IP usw., etc. machst, wirst du damit nicht in die Selbstständigkeit gehen können.

Kannst du noch ein paar Jahre warten oder juckt es dich schon jetzt, Unternehmer zu sein? #Sozialkompetenz #Mandantenakquise

Als Selbstständiger musst du die Rechnungen selbst schreiben, Kostenerstattungsverfahren, Vollstreckung usw. (was sonst eher ReFas machen) selber machen. Du musst dich schon ein bisschen mehr informieren als in einem Forum nachzufragen. Google spuckt einige Erfahrungsberichte aus. Ansonsten auf echte Netzwerktreffen gehen usw.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Mit VB in die Selbstständigkeit - von LaesioEnormis - 03.12.2024, 20:41
RE: Mit VB in die Selbstständigkeit - von Peanutbutter - 03.12.2024, 23:52
RE: Mit VB in die Selbstständigkeit - von Gast4321x - 04.12.2024, 00:42
RE: Mit VB in die Selbstständigkeit - von Egal_ - 04.12.2024, 01:19
RE: Mit VB in die Selbstständigkeit - von Inkassohasser - 10.06.2025, 15:23
RE: Mit VB in die Selbstständigkeit - von medoLAW - 10.06.2025, 16:10
RE: Mit VB in die Selbstständigkeit - von Praktiker - 10.06.2025, 22:25
RE: Mit VB in die Selbstständigkeit - von medoLAW - 11.06.2025, 08:57


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus