09.06.2025, 19:14
(09.06.2025, 18:54)xotokopikon schrieb: Kann dich beruhigen, dein Antrag war richtig.Ah vielen Dank für die Antwort!
Es besteht ein Wahlrecht und zurückverweisung beantragst du in der Klausur nur, wenn der Mandant das ausdrücklich wünscht. Hier stand aber sogar im Sachverhalt "ein höheres Gericht muss den Zeugen xy unbedingt hören", was gerade dafür spricht, dass die Beweisaufnahme + Sachentscheidung direkt in der Berufung erfolgen soll.
Ich habe die Möglichkeit der Zurückverweisung im Mandantenschreiben erwähnt und gesagt, dass ich hiervon zwecks Beschleunigung und Kosten keinen Gebrauch gemacht habe
Nachrichten in diesem Thema
Berufungsantrag falsch gestellt - von ReferendarBY - 09.06.2025, 15:54
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von BW_Refi - 09.06.2025, 18:16
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von RiLG Hessen - 09.06.2025, 18:18
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von xotokopikon - 09.06.2025, 18:54
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von ReferendarBY - 09.06.2025, 19:14