09.06.2025, 18:18
Der Antrag ist nicht zwingend falsch, weil der Grundsatz im Berufungsrecht tatsächlich der Fall des 538 I ZPO, nämlich die eigene Sachentscheidung des Berufungsrechts. Das gilt auch, wenn noch eine ergänzende oder erneute Beweisaufnahme erforderlich ist. Aus deiner kurzen Schilderung folgt noch nicht zwingend ein Fall des 538 II Nr. 1 ZPO. Eine umfangreiche Beweisaufnahme liegt bei der Notwendigkeit, noch 2 Zeugen zu hören nicht unbedingt nahe.
Nachrichten in diesem Thema
Berufungsantrag falsch gestellt - von ReferendarBY - 09.06.2025, 15:54
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von BW_Refi - 09.06.2025, 18:16
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von RiLG Hessen - 09.06.2025, 18:18
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von xotokopikon - 09.06.2025, 18:54
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von ReferendarBY - 09.06.2025, 19:14