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  5. Berufungsantrag falsch gestellt
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Berufungsantrag falsch gestellt
BW_Refi
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Beiträge: 39
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2024
#2
09.06.2025, 18:16
(09.06.2025, 15:54)ReferendarBY schrieb:  Hallo allerseits! 

Ich schreibe grade das zweite Staatsexamen und wurde im Zivilrecht mit der anwaltlichen Berufungsklausur kalt erwischt.
Ich habe dann den wohl falschen Antrag gestellt, nämlich nicht aufzuheben und an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen, sondern das Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen. Es war aber jedenfalls bezüglich zwei Zeugen noch eine weitere Beweisaufnahme nötig. 
Die Kommentierung im Putzo bei § 538 ZPO und die Formelsammlung hatten mich da leider auf eine falsche Fährte gelockt (Nach § 538 Abs. 2 Zurückverweisung ja nur als Ausnahme). Jetzt habe ich total Panik, dass das trotz inhaltlich wohl solider Ausführungen mich sehr nach unten zieht..

Jetzt meine Frage: Was denkt ihr, wie schwer wirkt dieser Fehler bei der Korrektur?

Ich denke, der wirkt nicht schwer. Es ist ein atypisches Rechtagebiet und das ist für die Korrekturen wahrscheinlich klar, dass ihr das nicht aus dem Ärmel schüttelt. 

Ich selbst habe in meinem Examen zweimal schlimme Tenor Fehler gemacht (widersprüchlich, unvollständig...) und das wurde zwar gesehen und angemerkt, aber es war nicht schwerwiegend. Meine übrige Leistung war auch (nur) okay und die Note im Ergebnis auch (7 und 8) 
Ich hatte also den Eindruck, dass diese Antrags/Tenorfehler gar nicht so schwer wiegen, wie uns die AG Leiter immer sagen. 

Ich hatte aber auch monatelang Panik.
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Berufungsantrag falsch gestellt - von ReferendarBY - 09.06.2025, 15:54
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von BW_Refi - 09.06.2025, 18:16
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von RiLG Hessen - 09.06.2025, 18:18
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von xotokopikon - 09.06.2025, 18:54
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von ReferendarBY - 09.06.2025, 19:14


 

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