09.06.2025, 15:54
Hallo allerseits!
Ich schreibe grade das zweite Staatsexamen und wurde im Zivilrecht mit der anwaltlichen Berufungsklausur kalt erwischt.
Ich habe dann den wohl falschen Antrag gestellt, nämlich nicht aufzuheben und an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen, sondern das Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen. Es war aber jedenfalls bezüglich zwei Zeugen noch eine weitere Beweisaufnahme nötig.
Die Kommentierung im Putzo bei § 538 ZPO und die Formelsammlung hatten mich da leider auf eine falsche Fährte gelockt (Nach § 538 Abs. 2 Zurückverweisung ja nur als Ausnahme). Jetzt habe ich total Panik, dass das trotz inhaltlich wohl solider Ausführungen mich sehr nach unten zieht..
Jetzt meine Frage: Was denkt ihr, wie schwer wirkt dieser Fehler bei der Korrektur?
Ich schreibe grade das zweite Staatsexamen und wurde im Zivilrecht mit der anwaltlichen Berufungsklausur kalt erwischt.
Ich habe dann den wohl falschen Antrag gestellt, nämlich nicht aufzuheben und an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen, sondern das Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen. Es war aber jedenfalls bezüglich zwei Zeugen noch eine weitere Beweisaufnahme nötig.
Die Kommentierung im Putzo bei § 538 ZPO und die Formelsammlung hatten mich da leider auf eine falsche Fährte gelockt (Nach § 538 Abs. 2 Zurückverweisung ja nur als Ausnahme). Jetzt habe ich total Panik, dass das trotz inhaltlich wohl solider Ausführungen mich sehr nach unten zieht..
Jetzt meine Frage: Was denkt ihr, wie schwer wirkt dieser Fehler bei der Korrektur?
Nachrichten in diesem Thema
Berufungsantrag falsch gestellt - von ReferendarBY - 09.06.2025, 15:54
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von BW_Refi - 09.06.2025, 18:16
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von RiLG Hessen - 09.06.2025, 18:18
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von xotokopikon - 09.06.2025, 18:54
RE: Berufungsantrag falsch gestellt - von ReferendarBY - 09.06.2025, 19:14