02.06.2025, 17:16
(02.06.2025, 16:49)JungemitTaubenei schrieb: Der Weg wäre dann, einen Fachfehler in der Erstbeurteilung zu finden. Falls das greift, wäre auch die Zweitbeurteilung (wohl) aufzuheben.
Nochmal: ist auf das gerichtliche Verfahren gemünzt, im Widerspruchs-/Überdenkungsverfahren kann man als Prüfer auch „einfach so“ die Note verbessern. Ich würde das nur ohne echten Grund nie tun, von daher sind wir wieder bei der Ausgangslage…
Berechtigter Punkt: der Zweitgutachter hat sich ziemlich pauschal ans Erstgutachten gekettet (Anfängerfehler). Wenn das Erstgutachten fällt, hängt er mit drin (bzw. muss nachliefern, dass er den fehlerhaften Punkt gar nicht mit der Bezugnahme gemeint hatte). Also vielleicht findest Du im Erstgutachten ja etwas - angeblich Fehlendes steht an anderer Stelle doch da o.ä.? So könnte es klappen.
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