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Widerspruch gegen die Klausurbewertung
JungemitTaubenei
Member
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Beiträge: 79
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#5
02.06.2025, 16:49
Mal ganz vorsichtig formuliert - ohne dich deshalb von der Rechtsverfolgung abhalten zu wollen -, wird wohl eine Begründung mit „der hat einfach so einen Punkt weniger gegeben“, wenig Erfolg haben (jedenfalls im gerichtlichen Verfahren; ggf überdenkt er seine Einschätzung ja dennoch). Denn: wie sehr die im Erstgutachten konstatierten Mängel ins Gewicht fallen, ist originäre Beurteilungsspielraum des Prüfers. Im Zweifel wird er sonst im Widerspruchsverfahren einen Grund nachliefern. Du müsstest neben dem Begründungsdefizit einen Fachfehler in der Zweitbeurteilung aufzeigen. Das wird kaum möglich sein, da er offenbar keine eigenen Angaben gemacht hat. Der Weg wäre dann, einen Fachfehler in der Erstbeurteilung zu finden. Falls das greift, wäre auch die Zweitbeurteilung (wohl) aufzuheben.
Nochmal: ist auf das gerichtliche Verfahren gemünzt, im Widerspruchs-/Überdenkungsverfahren kann man als Prüfer auch „einfach so“ die Note verbessern. Ich würde das nur ohne echten Grund nie tun, von daher sind wir wieder bei der Ausgangslage…
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2025, 16:51 von JungemitTaubenei.)
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Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von Kennziffer007 - 02.06.2025, 13:52
RE: Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von wundertüte - 02.06.2025, 15:50
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