02.06.2025, 13:52
Guten Tag in die Runde!
Ich versuche gerade meinen Widerspruch gegen die Klausurbewertungen zu schreiben, habe aber etwas Schwierigkeiten.
Mir haben zum Bestehen lediglich 0,07 Punkte im Durchschnitt gefehlt, sprich 0,5 Punkte bei egal welcher der acht Klausuren. Ich habe innerlich mit dem Thema abgeschlossen, weshalb das mühselige Durchgehen aller Klausuren für mich zu viel mentale Kraft kosten würde. Vor allem wenn man bedenkt, dass der Erfolg eines Widerspruchs damit nicht garantiert wäre. Dabei wurden alle Klausuren bis auf eine "glatt" bewertet.
Bei einer der Klausuren hat mir der Zweitkorrektor jedoch einen Punkt weniger vergeben, als der Erstkorrektor. Als Begründung gibt er lediglich an, dass er dem Erstgutachten folge, jedoch mit der Maßgabe eigener Würdigung, dass er für die Leistung nur 1 Punkt weniger vergeben kann.
Also sagt er quasi, dass er dem Erstgutachten folgt und sich auf die gleichen Fehler bezieht, jedoch aufgrund eigener "subjektiver" Würdigung einen Punkt weniger vergibt. Und das ist eben der Punkt, der mir zum Bestehen gefehlt hat.
Würdet ihr sagen, dass so eine Begründung als Zweitkorrektor in Ordnung ist, wenn man dem Kandidaten weniger vergeben möchte, obwohl man sich auf das Erstgutachten bezieht und keine eigenen "negativen" Bewertungsfaktoren in die Bewertung einbringt?
Und wie könnte man am besten argumentativ gegen diese Zweitkorrektur vorgehen? Darf man erwähnen, dass es anscheinend rein subjektive Würdigung des Zweitkorrektors ist, da er sich nur auf die "objektiven" Fehler des Erstkorrektors indirekt bezieht? Und darf man den Umstand einbringen, dass wohl genau diese einzige abweichende Bewertung einem das Bestehen gekostet hat?
Danke im Voraus! :)
Ich versuche gerade meinen Widerspruch gegen die Klausurbewertungen zu schreiben, habe aber etwas Schwierigkeiten.
Mir haben zum Bestehen lediglich 0,07 Punkte im Durchschnitt gefehlt, sprich 0,5 Punkte bei egal welcher der acht Klausuren. Ich habe innerlich mit dem Thema abgeschlossen, weshalb das mühselige Durchgehen aller Klausuren für mich zu viel mentale Kraft kosten würde. Vor allem wenn man bedenkt, dass der Erfolg eines Widerspruchs damit nicht garantiert wäre. Dabei wurden alle Klausuren bis auf eine "glatt" bewertet.
Bei einer der Klausuren hat mir der Zweitkorrektor jedoch einen Punkt weniger vergeben, als der Erstkorrektor. Als Begründung gibt er lediglich an, dass er dem Erstgutachten folge, jedoch mit der Maßgabe eigener Würdigung, dass er für die Leistung nur 1 Punkt weniger vergeben kann.
Also sagt er quasi, dass er dem Erstgutachten folgt und sich auf die gleichen Fehler bezieht, jedoch aufgrund eigener "subjektiver" Würdigung einen Punkt weniger vergibt. Und das ist eben der Punkt, der mir zum Bestehen gefehlt hat.
Würdet ihr sagen, dass so eine Begründung als Zweitkorrektor in Ordnung ist, wenn man dem Kandidaten weniger vergeben möchte, obwohl man sich auf das Erstgutachten bezieht und keine eigenen "negativen" Bewertungsfaktoren in die Bewertung einbringt?
Und wie könnte man am besten argumentativ gegen diese Zweitkorrektur vorgehen? Darf man erwähnen, dass es anscheinend rein subjektive Würdigung des Zweitkorrektors ist, da er sich nur auf die "objektiven" Fehler des Erstkorrektors indirekt bezieht? Und darf man den Umstand einbringen, dass wohl genau diese einzige abweichende Bewertung einem das Bestehen gekostet hat?
Danke im Voraus! :)
Nachrichten in diesem Thema
Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von Kennziffer007 - 02.06.2025, 13:52
RE: Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von wundertüte - 02.06.2025, 15:50
RE: Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von Kennziffer007 - 02.06.2025, 16:26
RE: Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von wundertüte - 03.06.2025, 14:48
RE: Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von Praktiker - 02.06.2025, 16:42
RE: Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von JungemitTaubenei - 02.06.2025, 16:49
RE: Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von Praktiker - 02.06.2025, 17:16
RE: Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von ref1452 - 03.06.2025, 15:00
RE: Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von Kennziffer007 - 04.06.2025, 12:31
RE: Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von Kennziffer007 - 04.06.2025, 15:02
RE: Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von Praktiker - 04.06.2025, 23:33
RE: Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von NiedersachsenREF - 04.06.2025, 20:29