07.05.2019, 21:33
(07.05.2019, 17:45)Gast schrieb: Deals mit vielen Großkanzleien lauten 3 Monate á 4 Tage oder 4 Monate á 3 Tage. Rest tauchen.
Und währenddessen wird man natürlich gut entlohnt.
Also 4 Monate á 5 Tage und das noch kostenlos würde ich nie im Leben machen.
Ja, eine Frechheit das zu verlangen, wenigstens eine kleine Entschädigung könnte man alibimäßig abdrücken damit nicht ganz so deutlich wird das man bloß an einer billigen Arbeitskraft Interesse hat.
Würde an deiner Stelle mit deinem Ausbilder reden, selbst wenn du die schriftlichen Prüfungen hinter dir hast bleibt noch die mündliche Prüfung und ganz ehrlich - kein Mensch interessiert sich später dafür ob du dich pflichtbewusst hast ausnutzen lassen, und die Lebenszeit kannst du besser investieren.
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Arbeitszeiten Anwaltsstation - von Gast677 - 06.05.2019, 08:40
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