26.05.2025, 11:41
(26.05.2025, 11:29)Pazzle.96 schrieb: Also die Hauptforderung geht ja durch und nur bei den Zinsen kann ich drei nicht zusprechen. Die Zinsen erhöhen in diesem Fall den Streitwert ja nicht.
Aber es ist dann meine Aufgabe bis zum heutigen Tag die Zinsen auszurechnen und ein Quote zu bilden?
Was denn für eine Quote, wenn die Zinsen den Streitwert nicht erhöhen? Man ist dann in der Regel eben bei § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, wenn es nur an Zinsen scheitert, in der Hauptsache aber (voll-)obsiegt wird. Etwas anderes wäre, wenn die Hauptsache zwar voll zugesprochen wird, aber nur Zug-um-Zug, dafür gibt es in der Regel dann 1/3 und 2/3 als Kostenverteilung.
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Mahnverfahren und Zinsansprüche - von Pazzle.96 - 26.05.2025, 10:58
RE: Mahnverfahren und Zinsansprüche - von RefNdsOL - 26.05.2025, 11:05
RE: Mahnverfahren und Zinsansprüche - von Pazzle.96 - 26.05.2025, 11:29
RE: Mahnverfahren und Zinsansprüche - von RefNdsOL - 26.05.2025, 11:41
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