07.05.2019, 08:21
Ich habe mein zweites Staatsexamen gerade gemacht. Ich kann dir nur raten, mit deinem Ausbilder zu reden und die Arbeitszeiten zu reduzieren. Die verlorene Lernzeit gibt dir keiner mehr zurück. Und ich kann aufgrund eigener Erfahrungen nur eindringlich darauf hinweisen, dass die Stationszeugnisse niemanden interessieren, weder in der mündlichen Prüfung noch wenn es um eine Einstellung in der Justiz geht. Deine Note im Examen ist hingegen äußerst relevant. Ich habe die Erfahrung gemacht, mit einem hohen VB wie ein Gott behandelt zu werden. Deswegen kann ich dir nur raten, keine Scheu davor zu haben, das Thema mit den Arbeitszeiten anzusprechen, zumal ich mich frage, wie du hiermit überhaupt einen Klausurenkurs besuchen kannst.
Nachrichten in diesem Thema
Arbeitszeiten Anwaltsstation - von Gast677 - 06.05.2019, 08:40
RE: Arbeitszeiten Anwaltsstation - von Królewski szczep Piastowy - 06.05.2019, 09:04
RE: Arbeitszeiten Anwaltsstation - von Gast - 07.05.2019, 05:41
RE: Arbeitszeiten Anwaltsstation - von Tanja Toastbrot - 07.05.2019, 07:55
RE: Arbeitszeiten Anwaltsstation - von Gast - 07.05.2019, 08:21
RE: Arbeitszeiten Anwaltsstation - von Gast677 - 07.05.2019, 14:18
RE: Arbeitszeiten Anwaltsstation - von Gast - 07.05.2019, 17:45
RE: Arbeitszeiten Anwaltsstation - von RRef - 07.05.2019, 21:33
RE: Arbeitszeiten Anwaltsstation - von Gast2307 - 07.05.2019, 18:21
RE: Arbeitszeiten Anwaltsstation - von Gast - 08.05.2019, 11:13
RE: Arbeitszeiten Anwaltsstation - von Randolf - 27.06.2019, 17:10
RE: Arbeitszeiten Anwaltsstation - von Gast - 29.06.2019, 15:04