14.05.2025, 19:18
(14.05.2025, 10:25)Syntax schrieb: Hallo an alle!
Ich hab mal eine Frage: In der Hilfsmittelbekanntmachung von Niedersachsen steht ja drin, dass gelegentliches Unterstreichen zulässig ist und bis zu 5 Kommentierungen erlaubt sind (wobei diese nicht systematisch sein dürfen).
Nun zur Frage:
Was bedeutet denn gelegentlich - hat da bei euch jemand mal etwas näheres gehört (in einer AG oder im Rep oder Uni ?) - bedeutet dies, dass nur alle 5 Seiten mal was unterstrichen sein darf ? Wie genau hat man das Wort gelegentlich denn auszulegen? und wie streng ist das LJPA dort?
Bezüglich den systematischen Kommentierungen: Bedeutet systematisches Kommentieren, dass ich grundlegend keine Norm an den Rand schreiben darf, die dann ein Prüfungsschema ergibt ? (z.B. bei der Prüfung eines Testaments sämtliche Normen an den Rand schreiben, damit es das Schemata ergibt) ? oder wie hat man das systematisch zu verstehen? Was genau soll oder kann man denn sonst noch legal Kommentieren, wenn systematisches Kommentieren ausgeschlossen ist ? Eselsbrücken fallen dann ja auch weg oder ?
Ganz viele Grüße und Danke fürs Lesen,
Syntax
Ohne es nochmal nachgeschaut zu haben, ist es mWn anders formuliert: Dort steht, dass grundsätzlich Markierungen usw. unzulässig sind. Bis zu 5 Verweise und gelegentliche nicht-systematische Unterstreichungen nicht beanstandet werden. Durch die Formulierung ist man im Zweifel beim Täuschungsversuch. Aber in der Tat wie der Vorposter schrieb, Kontrollen erfolgen hier zwar sporadisch (so jedenfalls im 1. gewesen), Beanstandungen aber nicht. Da geht es mehr darum, dass nichts unerlaubtes in den Gesetzen gelagert wird o.ä.
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Kommentierungen in Niedersachsen - von Syntax - 14.05.2025, 10:25
RE: Kommentierungen in Niedersachsen - von AdvocatusDiaboli - 14.05.2025, 15:56
RE: Kommentierungen in Niedersachsen - von RefNdsOL - 14.05.2025, 19:18
RE: Kommentierungen in Niedersachsen - von Syntax - 15.05.2025, 12:07
RE: Kommentierungen in Niedersachsen - von Freidenkender - 15.05.2025, 15:34