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Gehalt Verwaltung vs. Anwaltschaft
Egal_
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#37
12.05.2025, 23:02
(12.05.2025, 17:02)M1511 schrieb:  Würde das aber nicht zur faktischen Streichung des Beamtentums führen? Der Witz ist doch gerade, wenn man das Ganze mal traditionell und etwas ideologisch betrachtet, dass man sich in ein Treueverhältnis begibt, für das einen der Staat lebenslang alimentiert. Daher doch auch Besoldung und Pension und nicht Gehalt und Rente. Man muss sich nicht für das Alter versichern, weder privat noch gesetzlich, sondern der Staat sieht gefälligst zu, dass es dir nach deiner Dienstzeit auch im Alter gut geht. Dieser Gedanke würde doch faktisch abgeschafft. Wie soll das also aussehen? Wenn Beamte einfach nur "einzahlen" sollen, wie man das mitunter lesen muss, würden sie Versicherungsbeiträge leisten, für die sie im Alter keine Gegenleistung erhalten?! Man müsste also das gesamte System der Pension umstellen und dann kommt es zu der angeführten faktischen Auflösung des Beamtentums. Nun ist das Berufsbeamtentum aber verfassungsrechtlich verankert. Ohne Änderung des Grundgesetzes, wäre das so vermutlich verfassungswidrig (habe ich jetzt nicht detailliert geprüft, nur vom ersten Gefühl her). Ob es für solche Vorhaben irgendwann einmal eine verfassungsändernde Mehrheit geben wird, wage ich zu bezweifeln. Die Debatte ist doch auch vom Ansatz her total schräg. Die vergleichsweise hohe Pension ist ja derzeit ein Lock-Argument für Nachwuchs. Wenn das wegfällt, müsste der Staat enorm an den Gehältern schrauben, um die Beiträge zur Rentenversicherung auszugleichen und die Tatsache, dass die private Rentenvorsorge ein großes Thema werden würde, müsste ebenfalls ausgeglichen werden. Also rechte Tasche, linke Tasche. Was ein Unfug... Politisch und ökonomisch.

Auch im öD gibt es ein 2-Klassen-System: die Beamten und dann eine große Anzahl an Angestellten, die nicht verbeamtet ist und die es trotzdem in den öD zieht. Daran würde es nicht scheitern ;-) wohl aber die Bewerberzahlen nach unten ziehen.
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