08.05.2025, 11:42
(04.05.2025, 19:28)Syntax schrieb: Nochmals Danke für eure Antworten!
An Guest8787, haben die Leute denn Probleme berichtet von Bayern nach Hessen ? Bzgl Kommentierungen? Also in Bayern ist kommentieren ja erlaubt und in Hessen (soweit ich weiß unzulässig).
Gibt es sonst noch was zu beachten? und würdet ihr sagen, dass es eher eine dumme Idee ist das Bundesland zu wechseln für das zweite Examen?
Gibt es denn noch irgendwelche wilden Besonderheiten die man bei euch in Hessen beachten muss als Mensch aus einem anderen Bundesland? :)
Ich mache mir da tatsächlich schon sehr Gedanken darüber - hoffe ihr könnt mir da noch ein wenig berichten!
Viele Grüße,
Syntax
Aus eigener Erfahrung ist der Wechsel von Bayern nach Hessen kein Problem. Hab das selbst gemacht und bin seit März fertig.
Wegen der Kommentierungen hast du Recht, die sind in Hessen leider unzulässig. Das habe ich tatsächlich etwas vermisst. Andererseits gewöhnt man sich schnell dran und mit den Kommentaren im zweiten Examen ist das meiner Meinung nach sowieso weniger schlimm.
Wegen dem Landesrecht musst du dir keine allzu großen Gedanken machen. Im Grunde gibt es fast alle nervigen Themen aus Bayern auch in Hessen (bspw. Sofortvollzug und unmittelbare Ausführung). Natürlich sind die Hausnummern in Hessen anders, statt PAG, POG und LStVG steht jetzt überall HSOG und die Organisation ist im Einzelfall etwas anders. Daran gewöhnt man sich aber schnell wenn man mit dem Gesetz in der Station mal arbeitet und sich das ganze mal vorher anschaut, ggf. mit Lehrbuch.
Im Baurecht läuft quasi alles gleich. Wo es etwas nervig wird ist im Kommunalrecht, da ist Hessen mit seiner "unechten Magistratsverfassung" einfach besonders in Deutschland. Führt einfach dazu, dass Bescheide, die in Bayern durch den ersten Bürgermeister/OB ergehen durch den Magistrat (ein Kollegialorgan) ergehen. Ist in Hessen halt so... Dasselbe gilt beim Landkreis, da ist es meist nicht der Landrat, sondern der "Kreisausschuss".
Ansonsten hast du im Landesrecht einfach an vielen Stellen kleine Unterschiede, etwa im Gaststättenrecht (Bayern hat meines Wissens immernoch kein eigenes Gaststättengesetz, Hessen schon) oder im Versammlungsrecht (beide Länder haben eigene Gesetze hierzu). Die ergeben sich aber regelmäßig einfach aus dem Gesetz. Ansonsten helfen natürlich auch Lernmaterialien wie Kaiserskripte, wo die Unterschiede im Landesrecht mit Normen herausgearbeitet sind. Ohnehin kommen im Examen im Ö-Recht sowieso gerne Themen abseits vom Bekannten dran, wo einfach saubere Arbeit mit Gesetz u. Kommentar und Argumentation gefragt ist.
Was ich persönlich hierfür hilfreich fand war meine Verwaltungsstation bei einem Landkreis zu machen. Dort war ich mit den anderen Zuständigkeiten und einfach vielen verschiedenen Rechtsgebieten beschäftigt, sodass ich vieles im Zuge der Stationsarbeit sehen konnte.
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Referendariat Hessen - von Syntax - 15.04.2025, 10:13
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