08.05.2025, 09:37
Hallo,
wie geht die StA vor, wenn ein hinreichender Tatverdacht für eine Straftat besteht, die im EU-Ausland begangen worden ist? Muss dies nach § 153c StPO (mit Blick auf Nr. 94 ff. RiStBV) eingestellt werden oder geht das auch über § 170 Abs. 2 StPO?
Kann die Sache an die ausländische Staatsanwaltschaft abgegeben werden? Wenn ja, wie? Und wie wird das verfügt?
Vielen Dank!
wie geht die StA vor, wenn ein hinreichender Tatverdacht für eine Straftat besteht, die im EU-Ausland begangen worden ist? Muss dies nach § 153c StPO (mit Blick auf Nr. 94 ff. RiStBV) eingestellt werden oder geht das auch über § 170 Abs. 2 StPO?
Kann die Sache an die ausländische Staatsanwaltschaft abgegeben werden? Wenn ja, wie? Und wie wird das verfügt?
Vielen Dank!
Nachrichten in diesem Thema
Staatsanwaltschaft: EU-Auslandstat einstellen bzw. abgeben? - von Wallendael - 08.05.2025, 09:37
RE: Staatsanwaltschaft: EU-Auslandstat einstellen bzw. abgeben? - von RefNdsOL - 08.05.2025, 21:37