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Referendariat Hessen
Gast8787
Junior Member
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Beiträge: 12
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2024
#13
05.05.2025, 09:17
(04.05.2025, 19:28)Syntax schrieb:  Nochmals Danke für eure Antworten!

An Guest8787, haben die Leute denn Probleme berichtet von Bayern nach Hessen ? Bzgl Kommentierungen? Also in Bayern ist kommentieren ja erlaubt und in Hessen (soweit ich weiß unzulässig). 

Gibt es sonst noch was zu beachten? und würdet ihr sagen, dass es eher eine dumme Idee ist das Bundesland zu wechseln für das zweite Examen? 

Gibt es denn noch irgendwelche wilden Besonderheiten die man bei euch in Hessen beachten muss als Mensch aus einem anderen Bundesland? :)

Ich mache mir da tatsächlich schon sehr Gedanken darüber - hoffe ihr könnt mir da noch ein wenig berichten!

Viele Grüße,
Syntax

Ich habe in BaWü erstes Examen gemacht und dort durfte man wie in Bayern auch kommentieren und unterstreichen. Ich fand es am Anfang sehr ungewohnt, aber man gewöhnt sich wirklich schnell dran. 
Auch fand ich es nicht schlimm oder mühsam, sich das hessische Landesrecht anzueignen. Gerade im Vergleich zu BaWü sind die Normen weitgehend gleich, nur finden diese sich in anderen Paragraphen wieder. 
Insgesamt würde ich also sagen, dass man sich an keine besonderen Umstände gewöhnen muss (nur, dass es in Hessen im Gegensatz zu Bayern natürlich keine Steuerrechtsklausur im Examen gibt :))
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Referendariat Hessen - von Syntax - 15.04.2025, 10:13
RE: Referendariat Hessen - von RiLG Hessen - 15.04.2025, 12:35
RE: Referendariat Hessen - von marls - 15.04.2025, 14:32
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