04.05.2025, 07:46
(02.05.2025, 23:05)Praktiker schrieb:Ich bin verbeamtet und war in einer ähnlichen Situation und habe lieber die ALG1 Sperre selbst überbrückt. In Bayern bspw. gibt es keine sinnvolle Alternative zur PKV, man landet im Basistarif. Und so wenig eine psychische Erkrankung heute ein definitived K.O.-Kriterium darstellt, so vorsichtig muss man da bei akuten, nicht überwundenen Krankheitsbildern sein. Du benennst das zentrale Wort: Notwendig. Ist die Behandlung notwendig, ist die Verbeamtung es sicher nicht wert, medizinischr Hilfe auszuschlagen. Ist man sich hingegen persönlich sicher, dass der Wegfall der Stresssituation Linderung verspricht und der Staatsdienst eine ernsthafte Alternative, sollte man die etwaigen Folgen der Behandlung zumindest auf dem Schirm haben.(02.05.2025, 19:59)Friedman schrieb: Alle Tipps, die gesundheitliche Hilfe/Diagnosen betreffen, würde ich ganz genau durchdenken, falls du dir den Staatsdienst vorstellen kannst. Würdest du bspw. dir eine akute Belastungsreaktion diagnostizieren lassen, könnte das bei der amtsärztlichen Untersuchung bzw. beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung nachteilige Folgen nach sich ziehen.
Das Thema hatten wir hier auch schon öfters. Bitte nicht notwendige Behandlungen aufschieben wegen Amtsarzt. Die Maßstäbe bei der Verbeamtung sind nicht so. Bei PKV muss man schauen, gibt notfalls Alternativen.
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1st year associate kurz vor Nervenzusammenbruch - von Sudoku - 02.05.2025, 13:13
RE: 1st year associate kurz vor Nervenzusammenbruch - von Knupsermi - 02.05.2025, 13:24
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