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Ethnischer Volksbegriff - Verfassungswidrig?
Praktiker
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#26
03.05.2025, 10:28
(03.05.2025, 08:33)NRW556 schrieb:  
(02.05.2025, 23:08)Praktiker schrieb:  Fahre drei Monate in die Mongolei und dir fallen sofort etliche Details auf.

Ja, aber fällt es Dir auch in der Schweiz, in Österreich oder Luxemburg auf? Wenn nein, hast Du aus Versehen den Europäer anstatt den Deutschen definiert... Und waren die Deutschen, die Russland vermessen haben, eigentlich Deutsche oder Preußen, Oldenburger, Württemberger usw.? Arndt habe ich ja schon oben zitiert  Wink
War kein Versehen. Deutsche sind eben nur ein Teil der europäischen Familie. Dänen, Böhmen und Ukrainer sind es ebenfalls. 
Aber ja, auch innerhalb der europäischen Familie gibt es Unterschiede, die sind aber vor allem  politisch- historisch gewachsen. Aber es gibt sie ja dennoch irgendwie. 

Ich weiß, ich werde jetzt vielleicht die Gefühle von Österreichern und Deutschschweizern verletzen, aber Ihr seid einfach ethnische Deutsche. Bei letzteren steckt es sogar im Namen. Wohlgermerkt Deutsch von der Ethnie her. Volk ist einerseits juristisch als Staatsvolk definierbar und anderseits politisch als Herrschaftsobjekt eines Souveräns und schließlich durch die Ehtnie.

Der französische König hat im Hochmittelalter Untertanen und Vasallen gehabt, egal ob es ethnische Franzosen oder Deutsche oder Angelsachsen waren. Ius Soli und  Citoyen - Prinzip, spätestens ab der Revolution. 

Zu deiner Frage: Höchstwahrscheinlich waren es für den Zaren alle einfach nur Deutsche. Ob da Umgang untereinander die Regionalidentitäten hochgehalten wurden, kann dir nicht sagen.

Und was ist mit der historischen islamischen Minderheit in Ungern und Polen und den Muslimen in Bosnien und Albanien? Die würde jetzt nach Auffassung des Verfassungsschutzes die AfD ausschließen, und dann wird es eben spannend.
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Ethnischer Volksbegriff - Verfassungswidrig? - von NRW556 - 02.05.2025, 14:03
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