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Ethnischer Volksbegriff - Verfassungswidrig?
NRW556
Junior Member
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Beiträge: 45
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#9
02.05.2025, 16:15
(02.05.2025, 16:01)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  Zum deutschen Volk gehören eben nicht nur diejenigen, die von ner Biokartoffel abstammen, sondern Kartoffeln aller Kartoffelsorten solange sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Wenn man das indes rückgängig machen will und auch damit kokettiert, Deutschen ohne Biokartoffelabstammung die Staatsangehörigkeit zu entziehen bzw. sie aus dem Volksbegriff auszugrenzen und sie dann gar in ihre "Herkunftsländer" zu "remigrieren", dann kann man das machen - dann biste aber kacke. Kacke ist braun und braun ist rechtsextrem.

Im ernst: der Umgang mit dem ethnischen Volksbegriff seitens der AfD war auch Bestandteil der Einschätzung ostdeutscher Landesverbände als gesichert rechtsextrem und hielt der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung dort bislang stand.

Ansonsten hat der Postillon es treffend auf den Punkt gebracht: Endlich - Bundesverfassungsschutz stuft Wasser als gesichert nass ein. Welch Überraschung.

Das ist keine Argumentation und zirkelschlüssig.

Wenn man deutschen Staatsbürgern aufgrund nicht - ethnisch Deutscher Abstammung die Staatsbürgerrechte entziehen wollte, dann wäre das auch meiner Ansicht nach ohne Zweifel verfassungswidrig und ein Grund zur Einstufung.
 
Ob die AfD das tatsächlich will oder damit " kokettiert " ist eine Tatsachenfrage. Allerdings wäre das schwierig zu beweisen.  Und das ist ja auch nicht den Verlautbarungen des Verfassungsschutz nach der Grund gewesen, sondern der ethnische Volksbegriff, der ( zwangsläufig?) zur Abwertung von Staatsbürgern nicht - ethnisch Deutscher Abstammung führe. 

Wenn ich es richtig verstanden habe.
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Ethnischer Volksbegriff - Verfassungswidrig? - von NRW556 - 02.05.2025, 14:03
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