02.05.2025, 15:53
@praktiker: was ist denn dann ein " Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit..." im Sinne des Art. 116 GG wenn ein solches Volk doch gar nicht existiert bzw. die Behauptung von dessen Existenz angeblich verfassungsfeindlich! Sein soll.
Staatsangehörigkeit ist hier ja nicht das Kriterium denn es handelt sich um Staatsangehörige anderer Staaten, die , horrible dictu, aber zum "deutschen Volk" gehören.
Mit einer Argumentation wie vom BfV vertrene ist ein scheitern vor dem BVerfG bei einem etwaigen Verbotsverfahren me. Vorprogrammiert.
Edit: ich rate diesbezüglich auch mal zur Lektüre der einschlägigen Kommentare zu art.116 GG. Da sind dann doch Recht bemerkenswerte Aussagen zu den Kriterien einer Volkszugehörigkeit zu finden
Auch sonst sehr erhellend: BeckOGK GG/Hillgruber §116 RN.5-22.
Staatsangehörigkeit ist hier ja nicht das Kriterium denn es handelt sich um Staatsangehörige anderer Staaten, die , horrible dictu, aber zum "deutschen Volk" gehören.
Mit einer Argumentation wie vom BfV vertrene ist ein scheitern vor dem BVerfG bei einem etwaigen Verbotsverfahren me. Vorprogrammiert.
Edit: ich rate diesbezüglich auch mal zur Lektüre der einschlägigen Kommentare zu art.116 GG. Da sind dann doch Recht bemerkenswerte Aussagen zu den Kriterien einer Volkszugehörigkeit zu finden
Auch sonst sehr erhellend: BeckOGK GG/Hillgruber §116 RN.5-22.
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Ethnischer Volksbegriff - Verfassungswidrig? - von NRW556 - 02.05.2025, 14:03
RE: Ethnischer Volksbegriff - Verfassungswidrig? - von AdvocatusDiaboli - 02.05.2025, 14:33
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RE: Ethnischer Volksbegriff - Verfassungswidrig? - von Jona - 02.05.2025, 22:45
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