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Ethnischer Volksbegriff - Verfassungswidrig?
NRW556
Junior Member
**
Beiträge: 45
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#1
02.05.2025, 14:03
Das BfVs hat jetzt die gesamte AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Maßgeblich hierfür ist laut LTO :
"
Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. Dieses Volksverständnis konkretisiert sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei"

Ich versuche die ganze Zeit diesen Begriff zu fassen und den Aussagengehalt herauszuarbeiten. 

Also, nicht schon die Abwertung anderer Bevölkerungsgruppen ( logischerweise gegen Art. 1, 20, 3 etc. verstoßend) ist hier verfassungswidrig, sondern das Begreifen des deutschen Volkes als ethnische - kulturelle Abstammungsgemeinschaft ist verfassungswidrig.

Habe ich also ein Volksverständnis, nach dem es unterschiedliche Völker und Ehtnien gibt,  ist das automatisch immer damit Verbunden, nicht - ehtnisch Deutsche zur Staatsbürgern 2. Klasse zu degradieren und ( negativ) zu diskriminieren. Womit ich mich dann nicht mehr auf dem grundgestestzlich vorgesehenen politischen Meinungkorridor bewege. 

Das wäre so m. E nicht zulässig, weil  dies ein Rückschluss wäre der sich so nicht unbedingt aufdrängt. Ich kann selbstverständlich zwischen Völkern, Ethnien und Kulturen unterscheiden ohne sie gleich abzuwerten. 

Hätten Sie dagegen geschrieben, die AfD wertet andere Bevölkerungsgruppen aufgrund Abstammung und Kultur ab und verstößt deshalb gegen Menschenwürde, Demokratieprinip, Gleichheitsgrundsatz hätte ich es nachvollziehen können.  Aber das ist ja grade nicht geschehen.  Ist das jetzt einfach nur eine sperrige Formulierung? Oder steckt da mehr dahinter ? 

Was wird hier darüber gedacht? Ich freue mich auf sachlich - juristische Beiträge.
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Ethnischer Volksbegriff - Verfassungswidrig? - von NRW556 - 02.05.2025, 14:03
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