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Gehalt Verwaltung vs. Anwaltschaft
Pontifex Maximus
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#9
30.04.2025, 08:28
(30.04.2025, 05:40)Praktiker schrieb:  
(30.04.2025, 05:30)Homer S. schrieb:  
(13.04.2025, 21:22)Jona schrieb:  Ich weiß, dass der erste ,,Gehaltsscheck'' und seine Höhe verlockend sind, aber viel interessanter ist doch eigentlich, wie die Gegenüberstellung nach 10 Jahren aussieht. In der Anwaltschaft sind große Sprünge möglich, in der Verwaltung hast du eine planbare konstante Steigerung, die sich aber auch in Grenzen hält. 

Wenn du in einer FWW-Kanzlei beginnst, liegst du zu Beginn deutlich unterm Netto von A13 bzw. R1. Wenn du nach ein paar Jahren in die Partnerschaft aufgenommen wirst, kannst du schon deutlich drüber liegen. Die Anwälte in den 5-10 Mann Kanzleien, in denen ich im Studium / Ref. war, haben auf entsprechende Nachfrage jedenfalls alle gesagt, dass sie deutlich mehr verdienen als die meisten Richter. Und das war in einer eher strukturschwachen 80.000 Einwohner Stadt...

Ist das wirklich so? Ich habe dazu sehr große Zweifel. Ich kenne doch einige Kollegen, die bei 100-120k stagnieren. Und ganz ehrlich, mit A15 plus Kinderzuschläge, plus Zeit für nebentätigkeit , plus Pension würde ich für 120k nicht wechseln.

Vor allem Kinderzuschläge sind inzwischen wirklich relevant. Ich denke nicht, dass mir als Anwalt jemand monatlich 1000 Euro geben würde, nur weil ich mehrere Kinder in die Welt gesetzt habe. A15 mit Kindern ist fast schon A16 ledig (was wiederum Probleme für die Besoldungssystematik auslöst), und auch die Beihilfe geht da je nach Land nochmal kräftig hoch. Klar, wer keine Familie will, muss das nicht bedenken. Aber bei vielen Kindern ist das schon ein Faktor.

Zumal A15/A16 mit den entsprechenden Parametern von 100.000€ bis 120.000€ gar nicht mal so weit weg ist bzw. dem sogar entspricht.
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