29.04.2025, 20:18
Du musst dich fragen: was fehlt für eine erfolgreiche Anklage? Kann man es noch beschaffen?
Vorrang haben heimliche Maßnahmen. Das Tatobjekt von damals wird man nicht mehr finden. Aber vielleicht im Handy entsprechende Chats, sodass feststeht, dass er der Abnehmer war und nicht jemand anderes? Was sagt das BZR - wären BtM zuzutrauen? Vielleicht findet man anderen Stoff, was wieder darauf hindeutet, dass er auch damals der Abnehmer war? Wenn es keine Auffindevermutung für Beweismittel mehr gibt, scheidet Durchsuchung aus. Dann bleibt nur noch, ihn vernehmen zu lassen und zu schauen, wie er sich einlässt. Mir fällt außerdem noch ein, ins Girokonto zu schauen: wurde kurz vor der Übergabe Geld zum Bezahlen abgehoben?
Wo man nichts weiß: wie könnte man den Beschuldigten ermitteln? Wenn keine Ermittlungsansätze, 170 II - wie gesagt für die Statistik.
Vorrang haben heimliche Maßnahmen. Das Tatobjekt von damals wird man nicht mehr finden. Aber vielleicht im Handy entsprechende Chats, sodass feststeht, dass er der Abnehmer war und nicht jemand anderes? Was sagt das BZR - wären BtM zuzutrauen? Vielleicht findet man anderen Stoff, was wieder darauf hindeutet, dass er auch damals der Abnehmer war? Wenn es keine Auffindevermutung für Beweismittel mehr gibt, scheidet Durchsuchung aus. Dann bleibt nur noch, ihn vernehmen zu lassen und zu schauen, wie er sich einlässt. Mir fällt außerdem noch ein, ins Girokonto zu schauen: wurde kurz vor der Übergabe Geld zum Bezahlen abgehoben?
Wo man nichts weiß: wie könnte man den Beschuldigten ermitteln? Wenn keine Ermittlungsansätze, 170 II - wie gesagt für die Statistik.
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Staatsanwaltschaft: Weitere Schritte nach Handyauswertung - von Wallendael - 29.04.2025, 09:50
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RE: Staatsanwaltschaft: Weitere Schritte nach Handyauswertung - von Wallendael - 29.04.2025, 10:07
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