29.04.2025, 10:07
(29.04.2025, 09:57)Praktiker schrieb: Schon für die Statistik wird gegen jeden eingeleitet ;)
Hast Du Klarnamen? Wohnorte? Davon hängt ab, welche weiteren Ermittlungsansätze es gibt. Das kann von 153 bis zu Durchsuchungsantrag gehen.
Bei vielen habe ich Klarnamen, auch Adressen bzw. Übergabeorte.
Bei einigen habe ich nur den Namen und sonst nichts.
Ich weiß nur nicht was eine Durchsuchung o. ä. bringen soll, wenn das ganze über ein Jahr zurück liegt. Das bei einer jetzigen Durchsuchung was gefunden wird, mag sein. Dass das aber das Tatobjekt von damals sein soll, mag ich zu bezweifeln, zumal ich bezweifle, dass ein Richter die Durchsuchung anordnen würde...
Mein Ausbilder hasst §§ 153 ff. StPO und nimmt im Zweifel einen Strafbefehl.
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Staatsanwaltschaft: Weitere Schritte nach Handyauswertung - von Wallendael - 29.04.2025, 09:50
RE: Staatsanwaltschaft: Weitere Schritte nach Handyauswertung - von Praktiker - 29.04.2025, 09:57
RE: Staatsanwaltschaft: Weitere Schritte nach Handyauswertung - von Wallendael - 29.04.2025, 10:07
RE: Staatsanwaltschaft: Weitere Schritte nach Handyauswertung - von Praktiker - 29.04.2025, 20:18
RE: Staatsanwaltschaft: Weitere Schritte nach Handyauswertung - von Wallendael - 02.05.2025, 10:55
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