25.04.2025, 12:26
Hey Leute,
folgender Sachverhalt: A ist Waffensammler, wegen Untätigkeit hat die Polizei mit einem Bescheid seine Waffenbesitzkarte widerrufen. Infolgedessen musste er auch zwei kürzlich erworbene Waffen an die Polizei abgeben. Die Waffen hatte er erworben, um nachzuweisen, dass er wieder als Sammler tätig wird. Die Polizei verweigerte seinerzeit jedoch die Eintragung in die Waffenbesitzkarte.
A will nun seine Waffenbesitzkarte, die abgegebenen Waffen und die Eintragung der zwei neuen Waffen in die Besitzkarte.
Welche Klageart ist statthaft?
folgender Sachverhalt: A ist Waffensammler, wegen Untätigkeit hat die Polizei mit einem Bescheid seine Waffenbesitzkarte widerrufen. Infolgedessen musste er auch zwei kürzlich erworbene Waffen an die Polizei abgeben. Die Waffen hatte er erworben, um nachzuweisen, dass er wieder als Sammler tätig wird. Die Polizei verweigerte seinerzeit jedoch die Eintragung in die Waffenbesitzkarte.
A will nun seine Waffenbesitzkarte, die abgegebenen Waffen und die Eintragung der zwei neuen Waffen in die Besitzkarte.
Welche Klageart ist statthaft?

Nachrichten in diesem Thema
Finde nicht die passende Klageart - von Klemens - 25.04.2025, 12:26
RE: Finde nicht die passende Klageart - von Praktiker - 25.04.2025, 13:50
RE: Finde nicht die passende Klageart - von NRW556 - 25.04.2025, 14:23
RE: Finde nicht die passende Klageart - von Praktiker - 25.04.2025, 19:27
RE: Finde nicht die passende Klageart - von Jellinek - 25.04.2025, 16:23