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Job nach dem 1. Examen
GastNRW345
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#4
23.04.2025, 17:38
Zu der Übergangszeit: Mit einem Befriedigend insgesamt kann man schon an einen vernünftigen WiMi-Job kommen. Obgleich die Großkanzleien wohl ausscheiden, dürfte es in vielen mittelständischen Kanzleien reichen, wenn Du dich gut präsentierst (insbesondere, wenn Du etwas findest, wozu dein Schwerpunkt passt). Ich würde in der Bewerbung auch betonen, dass Du dich im Verbesserungsversuch befindest.

Zu der Frage, ob sich ein Verbesserungsversuch lohnt:

Auf jeden Fall. Auch wenn Du nicht glaubst, insgesamt auf das VB zu kommen, lohnt sich die Verbesserung. Bekanntlich liegt die VB und mehr-Quote im zweiten Examen bei ca. 20%, der Bedarf bei top-Arbeitgebern (GKs, spezialisierte Boutiquen, Unternehmen, Justiz etc.) ist aber regelmäßig größer. Dann schaut man neben der Note im zweiten Examen auch auf das erste Examen und ob man da insgesamt mit 6,7 oder 8,5 rausgegangen ist, spielt schon eine erhebliche Rolle.

Außerdem: Nicht zu früh den Kopf in den Sand stecken. Die Meisten, die zur Verbesserung antreten, verbessern sich auch erheblich. Allein die geringere Drucksituation hilft schon, vielleicht liegen einem aber auch einfach zwei Klausuren besser als im Erstversuch oder Du hast die beste Prüfungskommission aller Zeiten (ist mir bei einem Verbesserungsversuch mal passiert: da musste ein Kandidat noch über die Bestehensgrenze gehoben werden, alle anderen sahen daneben wie Halbgötter aus und wurden entsprechend benotet).
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Nachrichten in diesem Thema
Job nach dem 1. Examen - von SimonLamba - 17.04.2025, 11:44
RE: Job nach dem 1. Examen - von nachdenklich - 17.04.2025, 11:56
RE: Job nach dem 1. Examen - von blabla1337 - 23.04.2025, 14:33
RE: Job nach dem 1. Examen - von GastNRW345 - 23.04.2025, 17:38


 

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