• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Anwalts- und Wahlstation
  5. Wahlstation bei GK im Ausland – Zeitpunkt der Bewerbung & Plan B?
Antworten

 
Wahlstation bei GK im Ausland – Zeitpunkt der Bewerbung & Plan B?
obiterdictum123
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2024
#3
22.04.2025, 12:15
Ich durfte letztes Jahr meine Wahlstation in Sydney bei der Großkanzlei machen, bei der ich meine Anwaltsstation absolviert habe. 

Das war aber tatsächlich ein steinigerer Weg als gedacht (nicht nur bei mir, es lief bei allen anderen Referendaren aus meinem Durchgang gleich ab). Und was ich so höre, ist die Bereitschaft der Großkanzleien Referendare ins Ausland zu schicken, v.a. wegen der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, seitdem auch eher gesunken. Ganz konkret geben die wenigsten Großkanzleien Zusagen für die Wahlstation im Ausland, bevor du deine aktive Arbeitszeit abgeleistet hast. Dich ins Ausland zu schicken ist ein incentive, daher musst du dich zunächst durch deine Arbeit bewähren und deutlich machen, dass du dir auch vorstellen kannst, nach dem Examen als Associate einzusteigen. 

Es ist auf jeden Fall gut, dass du gleich zum Anfang das Gespräch suchst und nochmal betonst, wie wichtig dir die Wahlstation im Ausland ist. Aber sei nicht enttäuscht, wenn du nochmal vertröstet wirst auf ein Gespräch ca. 1-2 Monate nach Beginn deiner Anwaltsstation. Leg dich dann in dieser Zeit richtig ins Zeug, suche aktiv nach Aufgaben und fordere Feedback ein, bemüh dich auch um eine gute persönliche Integration in der Kanzlei.

Bewirb dich definitiv auch anderweitig, ich habe mich noch bei der Europäischen Kommission und beim Auswärtigen Amt beworben. Deren Bewerbungsprozesse brauchen auch Zeit, also sollte es da nicht unbedingt zu starken Überschneidungen kommen. Falls du da dann doch vorher schon eine Zusage bekommst, kannst du damit auch nochmal aktiv auf deine(n) Ansprechpartner(in) zugehen und ganz offen kommunizieren, dass du lieber die Wahlstation im Ausland bei der GK machen willst. Je nach Reaktion darauf kannst du dich dann ja für die Option entscheiden, die dir besser passt.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Wahlstation bei GK im Ausland – Zeitpunkt der Bewerbung & Plan B? - von NRWLegal - 20.04.2025, 13:02
RE: Wahlstation bei GK im Ausland – Zeitpunkt der Bewerbung & Plan B? - von Joko - 20.04.2025, 20:32
RE: Wahlstation bei GK im Ausland – Zeitpunkt der Bewerbung & Plan B? - von obiterdictum123 - 22.04.2025, 12:15


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus