21.04.2025, 21:37
Da die Verhältnismäßigkeit Teil der Grundrechtsprüfung ist, würde ich sie dort lassen.
Also:
1. Tatbestandsvoraussetzungen (ggf. inzident Verfassungsmäßigkeit der Norm, wobei dank des Ermessens im Regelfall jedenfalls eine verfassungskonforme Auslegung möglich ist, daher dort nicht vertieft)
2. Ermessensausübung
a) Ermessensausfall usw.
b) Beachtung der Grundrechte als äußere Grenzen des Ermessens
(1) Schutzbereich
(2) Eingriff
(3) Rechtfertigung...
Hilft Dir das?
Also:
1. Tatbestandsvoraussetzungen (ggf. inzident Verfassungsmäßigkeit der Norm, wobei dank des Ermessens im Regelfall jedenfalls eine verfassungskonforme Auslegung möglich ist, daher dort nicht vertieft)
2. Ermessensausübung
a) Ermessensausfall usw.
b) Beachtung der Grundrechte als äußere Grenzen des Ermessens
(1) Schutzbereich
(2) Eingriff
(3) Rechtfertigung...
Hilft Dir das?
Nachrichten in diesem Thema
Verwaltungsakt Ermessen/VHM/Grundrechte - von ag789 - 21.04.2025, 12:33
RE: Verwaltungsakt Ermessen/VHM/Grundrechte - von Ref_GPA1234 - 21.04.2025, 17:45
RE: Verwaltungsakt Ermessen/VHM/Grundrechte - von Praktiker - 21.04.2025, 21:37
RE: Verwaltungsakt Ermessen/VHM/Grundrechte - von ag789 - 21.04.2025, 22:23
RE: Verwaltungsakt Ermessen/VHM/Grundrechte - von Ref_GPA1234 - 21.04.2025, 23:30
RE: Verwaltungsakt Ermessen/VHM/Grundrechte - von Jellinek - 23.04.2025, 14:49